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Autor Detlev Dalitz am 14. Januar 2009
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Gleichstellung

Geburtsvorbereitung Säuglingspflege für Väter

Sehr geehrte Frau Ursula von der Leyen,

meine Anfrage betrifft die Themenbereiche Familie und Gleichstellung.

Meine Partnerin (42 Jahre, Erstgebärende) und ich (54 Jahre) erwarten in wenigen Tagen unser erstes gemeinsames Kind.
Unser Unterhalt besteht aus einer Grundsicherungsrente und einer ALG II Grundsicherungshilfe.

Trotz fehlender finanzieller Eigenmittel haben wir die Verantwortung übernommen, das Kind, das sich in unsere Partnerschaft eingeschlichen hat, gemeinsam zu behalten und zu einem fruchtbaren Steuerzahler großziehen zu wollen.

Wir Eltern haben uns zu einem gemeinsamen Geburtsvorbereitungskurs angemeldet, weil wir das als einen wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Paarbeziehung und Eltern-Kind-Beziehung für notwendig erachten.

Die Kursgebühr von *62,50*EUR für die Mutter bezahlt die Krankenkasse meiner Partnerin.

Und wer trägt die Kursgebühr für den Vater?
Na ja, der Vater selbst, selbstverständlich.

Und wenn für den Vater in der ALG II Hilfe für diese besonderen Kosten kein Budget eingeplant ist?

Die Krankenkasse des Vaters (Techniker Krankenkasse) hilft jedenfalls nicht, „weil es dafür keine gesetzlichen Bestimmungen gibt“.

Das Sozialamt der Stadt Wuppertal resp. ARGE Wuppertal lehnte meinen Antrag auf Hilfe in besonderer Lebenslage ab, „weil dieser Betrag aus der laufenden Hilfe hätte angespart werden können“.

Mein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid, in dem ich die amtliche Ablehnungsbegründung mit realem Rechenbeispiel ad absurdum führte, und meine Bedarfslage mit der Sozialhilfeleistung „Mehrbedarfszuschlag für schwangere Frauen“ verglich, und letztendlich auch von diskriminierender Behandlung sprach, führte wiederum zu einem ablehnenden Widerspruchsbescheid, zulässig zu weiterer Klage vor dem Sozialgericht, basierend auf einem Sammelsurium von Referenzen auf Rechtsbestimmungen, die alle belegen sollen, warum die beantragte Hilfe *nicht* gewährt werden kann.

Werdende Eltern haben wahrlich andere Dinge im Kopf resp. in der Realität zu bewältigen als ein Rechtsgutachten zu erarbeiten und einen Rechtsstreit anzutreiben bezüglich der Kostenübernahme für einen Geburtsvorbereitungskurs durch die Sozialhilfe.

Trotzdem: Diese Sache hat eine solch außerordentliche grundsätzliche Bedeutung, dass sie wirklich vor Gericht gestellt werden muss!

Und auch die Politik muss davon wissen und eingreifen!
Ihre Familien- und Gleichstellungspolitik, Frau von der Leyen, muss an dieser Stelle eingreifen, und dafür sorgen, dass auch ein werdender Vater, dem es unmöglich ist, die finanziellen Mittel selbst aufzubringen, von Staat und Sozialträger mit aller Tatkraft und geeigneten Mitteln unterstützt wird, so dass er bei der Geburt seines Kindes dabei sein kann und sich, sowohl theoretisch wie auch praktisch angeleitet, darauf vorbereiten kann.

Für den anschließenden Elternkurs mit dem Titel „Säuglingspflege – das Leben mit dem Neugeborenen“ gilt das vorstehend Gesagte ebenso dringend. Mein Antrag an das Sozialamt ist schon unterwegs.

Welche Stelle in unserem Gemeinwesen hilft mir als mittelloser Vater, die Partnergebühr von *35,00*EUR für den Säuglingspflegekurs für mich zu tragen?

Was können Sie für unsere kleine Familie tun, Frau von der Leyen?

Mit freundlichen Grüßen
Detlev Dalitz

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