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Autor Carsten Tiedemann am 15. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Kindergartenbeitrag

Sehr geehrte Frau von Leyen,

ich würde gern in Erfahrung bringen ob ein Kind unter bestimmten Umständen vom Kindergartenbeitrag befreit wird (letztes Jahr o.ä.)? Ich habe im Bekanntenkreis gehört, dass die Gebühr für das Geschwisterkind entfällt sofern für das erste Kind Gebühren bis zum 31.08.2008 gezahlt wurden.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnten.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen.
Carsten Tiedemann

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