Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor E. Alfert-Hörner am 25. Januar 2009
5164 Leser · 41 Stimmen (-24 / +17)

Familie

Stiefväter

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
in der Schwangerenberatung werden meine Mitarbeiter/innen und ich mit folgender Problematik bei der Familiengründung von Patchworkfamilien konfrontiert.

Stiefväter sollen nach dem Willen des Bundessozialgerichts mit ihrem Einkommen für die Stiefkinder aufkommen.
Im Fall einer Mutter mit 4 Kindern im Alter von 5 - 17 Jahren, die nach der Scheidung vom Kindesvater keinen Unterhalt für die Kinder erhielt, soll der neue Partner nun mit seinem vollen Einkommen nach Auskunft der ARGE aufkommen.
Es gibt im ALG II Gesetz zwei Aufrechnungen des Gehaltes:
Als leiblicher Vater/ Mutter in der Bedarfgemeinschaft oder die Anrechnung im "verschwägerten Verhältnis", die der Person mit Einkommen mehr Eigenbedarf zugesteht.
In unserem Fall hat die ARGE nach 6 Monaten der Familie eine Aufrechnung geschickt, in der ca. 2400 Euro an ALG II zurückverlangt wurden, weil das Einkommen des neuen Partners als Familieneinkommen berechnet wurde und nicht als Einkommen im "verschwägerten Verhältnis" zu den Kindern.
Die Problematik, die sich für allein erziehende Mütter, gerade mit mehreren Kindern aus erster Ehe, für eine neue Partnerschaft ergibt, ist fatal; ebenso aber auch für den Stiefvater. Er, der neue Lebensgefährte muss sich damit abfinden bei einem Verdienst von 1500€ netto auf ALG II Niveau zu leben, wenn er mit dieser Mutter eine Bindung / Ehe eingeht.
In unseren Beratungen begegnen uns viele Menschen, die im unteren/ mittleren Lohnniveau tätig sind und denen bei einer Familiengründung mit einem allein erziehenden Elternteil genau der oben beschriebenen Effekt droht. Wer will da noch Familie?
Das kann der Gesetzgeber nicht gemeint haben, als es zwischen Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft unterschieden hat.
Unsere Frage: Nach welcher Anrechnung wird das Einkommen eines Stiefvaters berechnet ?
Über eine Antwort würden wir uns freuen, weil Armut auch und gerade die Kinder trifft.
Mit freundlichen Grüßen
Eugenie Alfert- Hörner
Leiterin der AWO Beratungsstelle Dortmund
für Schwangerschaftskonflikte,
Familienplanung,
Ehe und Lebensprobleme

-7

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.