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Autor Ewald Pinzl am 21. Januar 2009
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Familie

Pflegekind

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich habe folgende Frage an Sie.
Mein Sohn (16Jahre) aus erster Ehe lebt jetzt seit zwei Jahren bei mir und meiner jetzigen Frau in unserer Familie . Meine Ex-Frau hat mit ihrem Freund eine Tochter gezeugt , die aber nach dem beide Eltern in die JVA kamen in ein Heim ziehen musste . Nach reichlicher Überlegung entschlossen wir uns das Kind bei uns als Pflegekind aufzunehmen ,da es auch der Wunsch beider kinder war zusammen aufzuwachsen . Die Genehmigung wurde uns dann erteilt ,doch leider war mein Führungszeugnis zu dem Zeitpunkt nicht i.o.
Jetzt lebt das kind bei uns ,doch finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld wurde nicht erteilt wegen dem Führungszeugnis .
Wir sind der Meinung das wir zum Wohle des Kindes gehandelt haben .
Daher möchte ich Sie fragen wo ich bzw. wir Unterstüzung in unserem Fall bekommen , und hoffen auf Verständnis das wir Sie mit dieser Sache behelligen.

Mit besten Dank

Pinzl

-5

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