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Autor Stefanie Ansmann am 03. Februar 2009
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Familie

Audit Berufundfamilie / Belegplätze in Kindertagesstätte

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

folgendes Anliegen möchte ich Ihnen gerne vortragen:

meinem Arbeitgeber wurde im Jahre 2006 das Grundzertifikat zum audit berufundfamilie erteilt. Im Sinne dieses Audits hatte er bereits Belegplätze in einer städtischen Kindertagesstätte und erhöhte auch im Laufe der Zeit die Belegplätze.

Mein Sohn (heute 4 Jahre alt) besucht seit März 2006 diese Kindertagesstätte, da ich auf eine Ganztagesbetreuung angewiesen bin. Meine Tochter (13,5 Monate) besucht seit diesem Monat (Februar 2009) ebenfalls diese Einrichtung. Die Abrechnung der Gebühren lief bis zum Herbst 2007 über die Stadtverwaltung. Im Oktober 2007 wurde die Abrechnung umgestellt: mein Arbeitgeber zieht die Gebühren seither ein.
Seit dieser Umstellung herrscht nun eine "2-Klassen-Gesellschaft": Eltern, die ihr Kind nicht über meinen Arbeitgeber in diese Kindertagesstätte unterbringen, zahlen 403,60 EUR (für ein unter-3-jähriges und für ein über-3-jähriges Kind incl. Mittagessen). Ich hingegen soll nun 525,60 EUR an meinen Arbeitgeber bezahlen. Teils wird dies mit dem Verwaltungsaufwand, teils mit den fehlenden Zuschüssen meiner Gemeinde (ich wohne nicht im Ort meines Arbeitgebers) begründet.

Meine Frage ist nun: kann ein Betrieb, dem das Grundzertifikat zum audit berufundfamilie erteilt wurde, so etwas seinen Mitarbeiter zumuten? Hinzu kommt, dass ich seit diesem Monat 20,00 EUR Mehrausgaben habe, weil die Kindertagesstätte nun verlangt, dass man für die Kleinkinder neuerdings die Windeln mitbringen muss und nicht mehr, wie es bisher war, von der Einrichtung beschafft werden und dies wohl im Beitrag enthalten war. Für mich bedeuten diese Umstände eine monatliche Mehrbelastung von 142 EUR.

Was raten Sie mir?

Über eine baldige Antwort freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Ansmann

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