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Autor Axel Schindler am 20. Februar 2009
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Kinder und Jugend

Wann muss mein Kind in die Schule?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

unser Sohn ist ein ehemalige Frühgeburt (26 SW).
Wie bei vielen Frühgeburten zeigten sich auch bei ihm verschiedene Defizite, die wir mit verschiedensten Therapien behandeln ließen.
Dabei waren wir immer auf sein Wohl bedacht.
Mit ca. 4 Jahren kam unser Sohn nach mehreren Anläufen in den Kindergarten. In diesem Kindergarten wollte man nach einem halben Jahr eine Eingliederungshilfe. Deshalb waren wir froh, einen Platz in einem Montessori-Kindergarten zu bekommen. Dort verbrachte unser Sohn die letzten 1,5 Jahre. Dieses Jahr ist er ein Kann Kind und war deshalb bereits bei der Einschulunguntersuchung beim Gesundheitsamt.
Für uns war klar, dass unser Sohn auf Grund der noch bestehenden Defizite noch nicht eingeschult werden sollte. Das haben wir auch dem Kindergarten so mitgeteilt. Heute (04.02.2009) hatten wir ein Gespräch mit den Betreuungskräften des ASB Montessori Kindergartens in Heilbronn. Man hat uns mitgeteilt, dass unser Sohn noch bis zum Ende des Kindergartenjahrs bleiben kann. Danach solle er in eine Vorschule oder eine spezielle Fördereinrichtung.
Die Probleme unseres Sohnes liegen im Verhaltensbereich Umgang mit anderen Kindern, Sprache und Feinmotorik. Er benötigt den Umgang mit Kindern, da er ein Einzelkind ist.

Die Entscheidung des Kindergartens war endgültig und ist nicht verhandelbar. Man begründete die Entscheidung damit, dass man sich pädagogisch nicht in der Lage fühle das Kind weiter zu fördern.

Nun zu unsere Frage:
Kann ein Kindergarten ein Kann-Kind im letzten Kindergartenjahr quasi vor die Tür setzen? Ist das gerecht?
Kann ein Kindergarten nur weil es für die Betreuerinnen bequemer ist, die Betreuung eines Kindes im Prinzip verweigern? Darf man einem Kind die Möglichkeit verweigern sich in einem Jahr noch weiterzuentwickeln?

Unser Vertrauen in die Betreuerinnen des Montessori Kindergartens ist natürlich verloren und wir werden uns nach einer anderen Möglichkeit (andere KiTa-Platz) umschauen. Wir lassen uns nicht zwingen etwas zu tun, was wir für unser Kind nicht wollen.

Wieder einmal sehen wir uns irgenwie hilflos einer Situation ausgeliefert. Eine wirkliche Hilfe haben wir bisher nie erhalten. Beratungsstellen, Sozialämter haben uns bisher nur versucht in eine Schublade zu schieben und unseren Sohn zu einem wirklichen Behinderten zu machen. Von Behinderung bedroht zu sein existiert nur auf einem Blatt Papier (SGB §12), gelebt wird 'ist Ihr Sohn geistig oder körperlich behindert'.
Gott gebe, dass wir meine Frau und ich verhindern das unser Sohn zum Behinderten gemacht wird.

MfG

Axel Schindler, Heilbronn

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