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Autor B. Unteregger am 05. Februar 2009
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Sonstiges

Witwenrentekürzung aufgrund Sonderzahlung im öffentlichen Dienst

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich möchte Sie bitten, mir mit folgendem Anliegen behilflich zu sein:
Ich bin 52 Jahre alt, habe einen 15 jährigen Sohn und bin seit 3 Jahren Witwe. Neben meiner beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Angestellte (mit reduzierter Stundenzahl) erhalte ich Versorgungsbezüge für meinen verstorbenen Mann.
Aufgrund einer Sonderzahlung (ehemaliges Weihnachtsgeld) im November 2008, wurde mir der Versorgungsbezug im Januar 2009 um diesen Betrag wieder gekürzt.
Mir ist der §53 des BeamtVG bekannt, der eine Höchstgrenze des Einkommens vorgibt. Diese Sonderzahlung ist eigentlich dafür gedacht, Weihnachtsgeschenke kaufen zu können - bei uns wird es dies nicht mehr geben.
Ich bin irritiert, dass öffentlich darüber diskutiert wird, ob man den Bürgern pro Kopf € 500 ausbezahlt, damit die Konjunktur angekurbelt wird - mir persönlich aber wird die Sonderzahlung als erhöhtes Monatseinkommen anrechnet (was brutto natürlich eine gigantische Summe ist - netto spreche ich übrigens von € 900).
Warum ist es nicht möglich, eine solche Sonderzahlung auf das Gesamteinkommen eines Jahres angerechnet zu bekommen ? Dann würde mir die Sonderzahlung nicht wieder abgezogen werden müssen.
Ich fühle mich bestraft, Witwe eines Beamten zu sein - andere 'Witwen von "Nicht-Beamten" werden in ihren Einkommen nicht gekürzt.

Mit freundlichen Grüßen
B. Unteregger

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