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Autor Heike Bernhardt am 23. Februar 2009
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Kinder und Jugend

Elternzeit für Eltern von Frühchen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

unsere Tochter kam am 06.05.08 knapp 15 (!) Wochen zu früh auf die Welt. Es ist ein Wunder, daß sie es mit ihren 410g geschaft hat, sich ins Leben zu boxen, ein Wunder, daß Ihr Zustand so ist, wie er ist und wo rüber wir natürlich richtig froh sind.

Leider gibt es aber in Punkto "Frühgeburt" bei der Neuregelung der Elternzeit erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Über die verlängerte Mutterschaftszeit von 18 Wochen bin ich sehr froh, aber eine glatte Ohrfeige ist es, daß das Elterngeld trotz dieser ungünstigen Entwicklungsumstände nur bis zum 1. Geburtstag gezahlt wird.

Wir können froh sein, wenn sie zu ihren 1. Geburtstag den Entwicklungsstand eines 8 Monate alten Kindes besitzt. Nach 5 OP´s und sehr anstrengenden 18,5 Wochen in der Klinik wird dies nur mit Mühe zu schaffen sein.

Warum gibt man diesen Kindern nicht die Chance, sich zu Hause genau so entwickeln zu können, wie Normalgeborene? Warum haben diese Kinder kein Recht darauf, gleichbehandelt zu werden?

Ziemlich erbost war ich auch, als ich telefonisch bei der Hotline des Familienministeriums diesbezüglich nachfragen wollte. Nach endlosen sechseinhalb Minuten in der Warteschleife habe ich dann eine Gesprächspartnerin am Telefon gehabt, die mir doch ganz trocken sagte, nach dem ich ihr unsre Situation beschrieben habe: "Melden Sie sich doch arbeitslos." Das war genau die Antwort, die ich an der Stelle gebraucht habe.

Ich bitte dringlichst um Korrektur dieser Regelung - im Sinne unserer Kinder - und Rückantwort!!!!!

MfG
Familie Bernhardt

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