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Autor Martin Häussler am 13. Februar 2009
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Kinder und Jugend

Umgansrecht

Sehr geehrte Frau von der Leyen

Mein Sohn wohnt ca 200 km weit weg von mir und ich besuche ihn alle zwei wochen,wenn es in nähere Zukunft klappt dann darf er sein We auch bei mir verbringen(steht noch in den Sternen)das hieße im Monat 800km fahrt für die Umgangskosten ist der zuständig der den Umgang ausüben tut,naja in den meisten fällen natürlich die Väter(Zahlesel wie ich hier schon des öfteren zu Recht gelesen hab)Meine frage:Wenn sich Väter um Kinder kümmern wollen und dabei extreme Entfernungen zurück legen müssen warum kann man das nicht wenigstens Steuerlich geltend machen???Es gibt auch viele Väter die können das Umgansrecht gar nicht wahr nehmen da Ihnen die finanziellen Mittel fehlen,gerade wenn der Weg zum Wohnort des bzw. der Kinder extrem weit ist und das ist ne Sauerrei da muss man dringest mal was unternehmen.Man redet immer viel und letztendlich gemacht wird doch nix

Mlg Martin

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