Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Svenja Jarchow am 25. Februar 2009
13232 Leser · 185 Stimmen (-25 / +160)

Familie

Elterngeld - Stipendien

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich habe eine Frage bezüglich des Elterngelds. Sicherlich hilft das Elterngeld bereits vielen Familien und die Inanspruchnahme zeigt deutlich, dass es sich um eine sinnvolle und dringend benötigte Initiative handelt.
Leider habe ich persönlich ein Problem mit der Ausführung. Ich promoviere auf einem Stipendium. Stipendien zählen nicht zu dem als Berechnungsgrundlage zugelassenen Einkommen. Damit haben Akademiker, die aufgrund ihrer herausragenden Leistungen die Möglichkeit eines Stipendiums erhalten einen klaren Nachteil in Bezug auf das Elterngeld. Es wird ihnen erschwert sich in dieser Zeit und auch einiger Zeit nach der Promotion für ein Kind zu entscheiden. Dabei würde sich gerade die Zeit der Promotion oftmals anbieten, weil hier eine flexiblere Zeiteinteilung möglich ist und man natürlich auch alterstechnisch oftmals in einem idealen Alter wäre. Ich halte diese Regelung daher für nachbesserungsbedürftig. Die Stipendiengeber sind in der Regel bereit das Stipendium auszusetzen, was aber heißt, dass man für die Zeit keine Finanzierung mehr erhält. Ich denke, dass es nicht im Sinne der Regierung sein kann, hier einen Nachteil für Stipendiaten zu schaffen, oder? Halten Sie eine Nachbesserung für möglich und wünschenswert?
Ich möchte Sie bitten, über das Problem nachzudenken und freue mich auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Jarchow

+135

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.