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Autor Wolfgang Sommer am 03. März 2009
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Familie

Teilzeitgesetz

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich würde Sie gerne fragen, wie Sie zu dem folgenden Sachverhalt stehen:

Meine Ehefrau ist Ende 2003 für die Elternzeit aus ihrem Vollzeitjob ausgestiegen und hat Ende 2003 unser erstes Kind bekommen. Während der Elternzeit für das erste Kind hat Sie im März 2006 unser zweites Kind bekommen.
Nach Ablauf der 3 Jahre für das zweite Kind möchte Sie ab März 2009 während der vormittäglichen Betreuungszeit der Kinder (im Kindergarten) in Teilzeit wieder in Ihrer "alten" Firma arbeiten. Sie hat dieses Anliegen auch rechtzeitig bereits im letzten Jahr schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber angemeldet.

Leider hat Ihr Arbeitgeber Anfang Februar dieses Anliegen aus betrieblichen Gründen abgelehnt und Sie aufgefordert, im März 2009 in einer Vollzeitstelle in der Firma mit der Arbeit wieder zu beginnen. Als Alternative wird eine Teilzeitbeschäftigung für Nachmittags angeboten.

Meine Ehefrau ist gezwungen, Ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um unsere Kinder großzuziehen. Bei einer Verlegung Ihrer Arbeitszeit ganz oder teilweise auf den Nachmittag wäre Sie praktisch zur Aufgabe des Arbeitsverhältnisses gezwungen, da wir am Nachmittag die Kinder nicht durch eine Einrichtung betreuen lassen können.

Meine Ehefrau ist sehr enttäuscht und die ganze Situation schockiert uns. Das Teilzeitgesetz scheint gerade zum Begriff der "betrieblichen Gründe" für eine Ablehnung des Teilzeitwunsches unklar zu sein.

Einfach ausgedrückt: Was würden Sie uns raten?

Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Sommer

+7

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