Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Sanda Neuber am 03. März 2009
5473 Leser · 10 Stimmen (-5 / +5)

Familie

Eltergeldberechnung + Kurzarbeit

Sehr geehrte Frau von Leyen,

das ist mein bzw. unser Familienanliegen:

mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 08.08.2009.

Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma tätig. Ab März 2009 ist Kurzarbeit bei dem Kunden, wo ich seit über 5 Jahren als Bürokauffrau eingesetzt bin, beschlossen worden. Anspruch auf Kurzarbeitergeld habe ich, lt. Gesetz, auch wieder nicht, da ich bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt bin; dies teilte mir das Arbeitsamt Helmstedt mit!

Die Zeitarbeitsfirma kann mich nicht, während der Kurzarbeitszeit beim Kunden (weil variabler Art: mal Freitags Kurzarbeit, mal eine Woche lang Kurzarbeit, dafür aber alle anderen Freitage im Monat wird gearbeitet), anderweitig vermitteln, somit würde ich ab März `09 dementsprechend erheblich weniger verdienen, da meine Zeitarbeitsfirma, nur nach Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zahlt!

Könnte ich einen Antrag auf Annerkennung meiner Nettogehälter vor der Kurzarbeitszeit stellen, damit diese als Bemessungsgrundlage für die Elterngeldberechnung herangezogen werden? In meinem Fall handelt es sich um 4 (vier) Monatsgehälter, die von der Kurzarbeit betroffen wären.

Zusätzlich sind bereits 3 (drei) Monatsgehälter (Dez. 08, Jan. 09 und Feb. 09) jeweils eine ganze Woche wegen der Betriebsruhe beim Kunden, betroffen gewesen!

Auch gerne würden wir, mein Mann und ich, in dieser Angelegenheit persönlich in Berlin vorsprechen. Wir hätten als Terminvorschlag Freitag, den 24. April 2009.

Abschließende Anmerkung: für die wirtschaftliche Finanzsituation/-krise Deutschlands/Europas, und die daraus resultierender Kurzarbeitszeit, kann ich als Einzelperson nun wirklich nichts dafür, deshalb bestehe ich darauf, dass meine Nettogehälter VOR der Kurzarbeitszeit bzw. VOR der Betriebsruhewochen als Bemessungsgrundlage bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden. Alles andere fände ich ungerecht.

Darum bitte ich Sie inständig um Ihre Hilfe bzw. um Ihren Zuspruch und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen

Sanda Neuber

******************************************************************************
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=...

0

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.