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Autor P. Kiencke-Meißner am 03. März 2009
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Familie

Zweitfamilien

Guten Abend Frau von der Leyen,
ich bin 38 Jahre jung und war fast 10 Jahre mit einem Alkoholiker verheiratet. Aus dieser Ehe gehen 2 Kinder hervor ( Mädchen und Junge- 80 % behindert, wg. Epilepsie& tuberöser Hirnsklerose-tumorartige Veränderungen im Gehirn). Die Trennung war für alle das Beste, da nur 2 Tage nach der räumlichen Trennung die Kinder anfingen sich zu entfalten und Ängste abbauten.
Schon nach kurzer Zeit verliebte ich mich in einen Mann, der seinem unehelichen Sohn und seiner Exfrau - 100% Erwerbsunfähig - gegenüber unterhaltspflichtig war / ist. Da mein Exmann für keinen Kindesunterhalt aufkam, sprang die Jugendamtvorschusskasse ein und zahlte den verringerten Unterhalt. Als wir entschlossen zu heiraten um uns als "richige" Familie zu sehen, gingen wir diesen Schritt. Sofort nach der Eheschließung stelle die JAVK ihre Unterhaltszahlungen ein. Wir erhielten kurze Zeit noch Harz IV, was aber auch schnell eingestellt wurde, nachdem ein neues Gesetz verabschiedet wurde, wonach dem "Stiefvater" kein größerer Selbstbehalt mehr zustände und er nun auch für meine Kinder mit aufkommen müsse, wenn der leiblicher Vater nicht zahlt. Und das tut dieser natürlich nicht. Der leibliche Vater erhält nach Auskunft der JAVK nur Harz IV und ist somit nicht im Stande Unterhalt für seine Kinder zu zahlen, sodass das Gericht nicht einmal einen Titel aussprechen kann. Welche Vorzüge hat mein neuer Mann? Er hat meinen Kindern gegenüber nur Pflichten, geniesst aber keine Rechte! Selbst in der Schule darf er nicht mit abstimmen, geschweige denn als Elternvertreter tägig werden. Da uns das Geld, das mein Exmann den Kindern zu zahlen hätte, bzw. den Unterhalt, den mein jetziger Mann an seine "Exfamilie" zahlt, fehlt, sehe ich mich gezwungen arbeiten zu gehen. Ich kann mich glücklich schätzen, dass mein damaliger Arbeitgeber zu schätzen weiß, was er an mir hat und mich somit in meinen Beruf als Zahnarzthelferin zuückholte - obwohl er um die Problematik meines kranken Sohnes bescheid weiss. Da ich nur 20 Std. / Woche arbeiten kann, verdiene ich Brutto 913,--€, wovon mir bei der Lstklasse 5 Netto 530,--€, zuzüglich Kinder- und Pflegegeld übrig bleiben. Mein Mann verdient in der Lstkl.3 1600,--€ Netto, wovon ca. 400,--€ Unterhaltszahlungen an seinen Sohn und seine Exfrau abgehen. Zusammen verfügen wir über ca. 2250,--€. Das ist nicht wenig, aber wir fragen uns doch, warum Zweitfamilien so ungerecht behandelt werden. Man gibt uns gar keine Chance neu anzufangen. Weiter empfinden wir es für undurchsichtig, warum mein Exmann von den Unterhaltzahlungen "befreit"wird - wegen Zahlungsunfähgikeit, von meinem jetzigen Ehemann aber verlangt wird für seine "Ex"- sowie für seine "neue" Familie aufzukommen.
Nachdem Freunde uns auf die Steuernachteile der Ehe hinwiesen, machte ich mir die Mühe und berechnete unsere Löhne als Singles.
Und es ist wirklich so, dass ich mit Lstklasse 1 statt der 530,--€ ganze 730,--€, das Kinder- und Pflegegeld, sowie ca 350,--€ Kindesunterhalt der JAVK beziehen würde. Meinem Mann würden mit 1380,--€ abzüglich Kindes-und Ehefrauenunterhalt ganze 1000,-€ zustehen. Zusammen hätten wir ganze 2600,--€ um den Lebensunterhalt zu finanzieren und wir könnten den Kindern auch mal etwas größeres ermöglichen, zumal die Lebenserwartung meines Sohnes nicht groß ist.
Nun bitten wir Sie um eine plausieble Aussage, warum man in der heutigen Zeit auf Grund meiner oben dargestellten Problematik überhaupt noch heiraten sollte? Welche Vorzüge hat mein Mann eine Frau mit 2 Kindern, die keinen Unterhalt vom leiblichen Vater erhalten, zu heiraten? WArum werden Zweitfamilien so abwertend behandelt?
Über eine Nachricht von Ihnen freuen wir uns
und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Petra

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