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Autor Sabine xyz am 09. März 2009
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Kinder und Jugend

Rechte eines Vaters vom unehelichen Kind

Sehr geehrte Freau von der Leyen!

Mein Lebensgefährte ist Vater eines 3,5 jährigen Mädchen.Mit der Kindesmutter war er nicht verheiratet und hat sich vor ca.2,5 Jahren von ihr getrennt.Das Kind lebte im Haushalt der Kindesmutter.Wurde aber regelmässig von ihm betreut-auch sehr oft ausserhalb der vereinbarten Besuchsterminen.Öfter wand er sich ans Jugendamt,da das Kind nicht ordnungsgemäss von der Kindesmutter behandelt wird.Wie zB.ungepflegt,überfüttert,ausser Kindergarten keine anderen Kontakte zu Gleichaltrigen,keine Besuche von Spielplätzen oder anderen Kinds gerechten Aktivitäten.Auch besteht der Verdacht von sexuellen Missbrauch durch den 19 jäh.Bruder des Kindes.Dies all ist dem Jugendamt bekannt,das sich nach dieser Kentniss dann auch aktiv einschaltete.Sehr oft betreuen wir das Kind,beantragten auch das Sorgerecht fürs Kind,kämpfen nonstop um das Wohl des Kindes-ohne Erfolg.Bei einer Anhörung durch das Familiengericht,wurde weder Anträge des Jugendamtes noch eine korrekte Anhörung der Familienhilfe noch des Kindesvaters ausgeführt.Auch den Antrag des Jugendamtes,auf Prüfung der Mutter auf Erziehungsfähigkeit wurde abgelehnt,mit der Begründung::Es kostet unnötiges Geld!
Ich kann das alles nicht mehr verstehen,warum die Kindesmutter nun das Kind einfach zu ihrer Schwester gegeben hat.Das Kind wurde aus ihrem gewohntewn Umfeld rausgerissen und lebt nun vorrübergehend bei seiner Tante.Das geschah nur um uns das Kind zu entziehen,obwohl Michelle bei uns ein behütetes liebesvolles Zuhause hat.Es ist zu kompliziert,den kompletten Vorgang zu beschreiben.Darum bitte ich Sie,geben Sie uns und dem Kind die Chance Ihnen den kompletten Vorgang schriftlich zu zusenden.Mit Unterlagen vom Jugendamt und Familiengericht.Wir bitten SIE,zum Wohle des Kindes,um Ihre Hilfe.Über eine Rückantwort von Ihnen würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen::Sabine S.und Jürgen Kl.

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