Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beantwortet
Autor S. Buchsteiner am 12. März 2009
10320 Leser · 179 Stimmen (-33 / +146)

Kinder und Jugend

Kinderrechte

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Kinder sind unsere Zukunft und Kinder haben Rechte, daran zweifelt niemand. Aber die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört. Daran hat auch die UN-Kinderrechtskonvention, die vor fast 20 Jahren von den Vereinten Nationen beschlossen wurde, leider nur wenig geändert.

Deshalb hat es mich sehr gefreut, dass Sie sich vor einigen Jahren (ich denke es war 2006) für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen haben. Leider habe ich von Ihnen zu diesem Thema lange nichts mehr gehört. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie immer noch für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sind und was Sie tun, damit sich auch die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat dieser Forderung anschließen. Nach meinem Kenntnisstand ist es vor allem Ihre Fraktion, die hier einer Lösung im Wege steht. Sehen Sie Chancen, dass sich das bald ändert?

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Buchsteiner

+113

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Ursula von der Leyen am 22. Juni 2009
Ursula von der Leyen

Liebe Frau Buchsteiner,

Ihre Einschätzung, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle spielen, teile ich nicht. Nehmen Sie als Beispiel nur den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, die Partnermonate im Elterngeld oder das Engagement meines Ministeriums im Bereich Kinderschutz. Allein mit dem Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“ können wir Familien in schwierigen Lebensumständen inzwischen ein wirksames und stabiles Netz der Hilfen bieten.
Mir ist bei aller persönlichen Sympathie für den Vorschlag bewusst, dass die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein zweischneidiges Schwert ist: Einerseits könnte dadurch das Bewusstsein in der Gesellschaft für den Wert und den Schutz von Kindern geschärft werden. Andrerseits gelten für Kinder selbstverständlich die Menschenrechte, die bereits im Grundgesetz verankert sind. Deswegen verstehe ich die Skepsis von Angehörigen meiner Fraktion. Sie verweisen nachvollziehbar auf Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das schließt natürlich auch alle Kinder mit ein.

Mit freundlichen Grüßen