Liebe Frau Buchsteiner,
Ihre Einschätzung, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle spielen, teile ich nicht. Nehmen Sie als Beispiel nur den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, die Partnermonate im Elterngeld oder das Engagement meines Ministeriums im Bereich Kinderschutz. Allein mit dem Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“ können wir Familien in schwierigen Lebensumständen inzwischen ein wirksames und stabiles Netz der Hilfen bieten.
Mir ist bei aller persönlichen Sympathie für den Vorschlag bewusst, dass die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein zweischneidiges Schwert ist: Einerseits könnte dadurch das Bewusstsein in der Gesellschaft für den Wert und den Schutz von Kindern geschärft werden. Andrerseits gelten für Kinder selbstverständlich die Menschenrechte, die bereits im Grundgesetz verankert sind. Deswegen verstehe ich die Skepsis von Angehörigen meiner Fraktion. Sie verweisen nachvollziehbar auf Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das schließt natürlich auch alle Kinder mit ein.
Mit freundlichen Grüßen