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Autor Karin Lederer am 16. März 2009
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Familie

Elterngeld - Fehler im Gesetz

Guten Tag Frau von der Leyen,

das Elterngeldgesetz hat einen fatalen Fehler für Väter, welche in Elternzeit mit Beantragung von Elterngeld gehen.

In unserem Fall betrifft es die Auszahlung von Elterngeld an meinen Mann:
Wie bekannt, darf mein Arbeitgeber mich acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen und meine Krankenkasse muss für diese Zeit Mutterschaftsgeld bezahlen. Ein Verzicht auf die Zahlung ist laut Krankenkasse nicht vorgesehen und nicht möglich.
Von Anfang an planten wir, dass mein Mann Elterngeld beantragt und 12 Monate zu Hause bleibt und Teilzeit arbeitet. So beantragten wir das Elterngeld bei der L-Bank.

Wir bekamen nun den Antrag zurück mit dem Vermerk, er sei falsch ausgefüllt.

Vorgeschichte: Meine Tochter hatte den vorab berechneten Geburtstermin am 07.01., wurde aber am 04.01. geboren, d. h. die beiden Tage wurden zum Mutterschaftsgeld und des Mutterschutzes hinzugerechnet. Die Krankenkasse hat demgemäß bis zum 04.03. Mutterschaftsgeld bezahlt.

Grund weshalb die L-Bank den Antrag als fehlerhaft bezeichnet:
Elterngeld wird nicht bezahlt für Kalendermonate, in denen Mutterschaftsgeld ausbezahlt wurde - sie gelten als verbrauchte Monate der Mutter.
Elterngeld wird also nach Kalendermonaten bezahlt, d. h. am 03.03. endete der kalendarische Monat, am 04.03. begann ein neuer Monat.
Im Effekt bedeutet dies, dass ich damit einen Monat Elternzeit bereits verbraucht habe, obwohl ich nur gesetzliche Mutterschutzfristen beachtete und deren Pflichtbezahlung durch die Krankenkasse erhielt Ein Verzicht auf das Mutterschaftsgeld ist, aber wie gesagt, nicht möglich.

Mein Mann muss nun laut der L-Bank auf einen Monat Elterngeld verzichten, weil rein rechnerisch nur noch 11 Monate übrig seien. Ohne den Verzicht und der Neubeantragung bekommen wir kein Elterngeld bzw. der Antrag wird nicht bearbeitet.

Wir fühlen uns durch diese Regelung stark benachteiligt. Wir gingen davon aus, dass korrektes Verhalten mit Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und Pflichten nicht zum Nachteil der Eltern ausgelegt werden kann und darf.

Meine Fragen nun an Sie:
Ist diese Ungleichbehandlung von Mann und Frau rechtens?
(Hätte ich die Elternzeit mit Elterngeld beantragt, wäre dieser Monat vollständig für mich bezahlt worden, mein Mann erhält gemäß dieser Berechnung aber für den selben Monat kein Elterngeld)

Wird dieses Gesetz rückwirkend geändert bzw. welchen Weg können wir einschlagen um diesen 12. Monat Elterngeld doch noch genehmigt und bezahlt zu bekommen?

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