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Autor Nicole Seebach am 18. März 2009
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Kinder und Jugend

Unterhaltszahlungen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin allein erziehende Mutter dreier Kinder. Da mein Exmann keinen, oder nur sehr sporadisch Unterhalt zahlt, bin ich Unterhaltsvorschuß berechtigt. Für meine älteste Tochter lief dieser Anspruch aber im Februar 2007,da sie 12 jahre alt geworden ist, aus.
Als nun eine der wenigen Unterhaltszahlungen auf meinem Konto eingingen, wunderte ich mich sehr über den Betrag, es waren 71,03 Euro. Auf meine Nachfrage, daß mein Exmann niemals so einen krummen Betrag überwiesen hätte, wurde mir erklärt, dass sämtliche Zahlungen, die er leistet, auf die drei Kinder aufgeteilt werden und somit die Unterhaltsvorschußkasse 2/3 einbehält.
Grundsätzlich verstehe ich dieses Prozedere, dennoch bin ich sehr verwundert, da ich immer davon ausgegangen bin, dass ersteinmal der Unterhalt des ältesten Kindes gesichert sein muss, bevor Unterhaltsschulden meines Exmannes beim Staat getilgt werden.
Ich verstehe, dass vor dem Hintergrund gähnend leerer Staatskassen mit jedem Cent gerechnet werden muss, aber ich kann den Unterhalt meiner Tochter trotz 28 Arbeitswochenstunden ebenfalls nicht allein bestreiten. Ich bitte Sie dies einmal, auch vor dem Hintergrund der Kinderarmut zu prüfen und frage Sie, ob Sie dies als gerecht empfinden?

Mit freundlichen Grüßen
Nicole Seebach

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