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Beantwortet
Autor Eanes Regalo am 23. März 2009

Sonstiges

Jugendschutz oder Erwachsenen bevormundung?!

Antwort
von Ursula von der Leyen am 08. Mai 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrter Herr Regalo,

als Erwachsener entscheiden Sie selbstverständlich ganz alleine, wie Sie Ihre Freizeit verbringen. Natürlich können Sie Computerspiele spielen, so oft und so lange Sie wollen. Ich denke, wir sind uns aber darin einig, dass Computerspiele – und andere Medien – die für junge Menschen ungeeignet sind, nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Das sehen Sie als Familienvater sicher nicht anders. Für mich als Familienministerin jedenfalls hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen ganz klar oberste Priorität. Nicht umsonst steht der Jugendschutz bei uns in Deutschland im Grundgesetz und hat sogar Verfassungsrang. Unser Staat hat deshalb nicht nur das Recht einzugreifen, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht, er hat sogar die Pflicht. Deshalb gibt es ja auch das Jugendschutzgesetz.

Ich bekomme nun immer wieder zu hören, das Jugendschutzgesetz würde die Erwachsenen bevormunden. Das ist falsch! Erwachsene sind von diesen Vorschriften gar nicht betroffen. Für Computerspiele, die sich ausschließlich an Volljährige richten, gilt ausschließlich das Strafgesetzbuch. Das bedeutet, dass nur Spiele, die zum Beispiel Gewalt verherrlichen oder Nazi-Gedankengut propagieren, in Deutschland verboten sind. Ansonsten können Sie als Erwachsener alle Spiele spielen, die nicht grundsätzlich verboten sind.

Mit freundlichen Grüßen,