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Autor Alexandra Kroh am 01. April 2009
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Familie

Kündigung in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich möchte Ihnen kurz einen Vorgang schildern, der in unserer Zeit und bei unserer Sozialgesetzgebung für mich eigentlich undenkbar ist. Ich bin seit 13,5 Jahren in einem mittelständischen Hamburger Unternehmen der Schiffsausstatterbranche als Kauffrau für Bürokommunikation und Sekretärin im Empfang, EDV und Rechnungswesen tätig. Im August des vergangenen Jahres habe ich unseren Sohn Henry zur Welt gebracht und bin seitdem für die Dauer eines Jahres in Elternzeit, die zum 22.08. d. J. abläuft. Ich verdiene sehr gut. Mein Ehemann ist schwerbehindert und seit vier Jahr in Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich bin somit Alleinverdienerin. Vor zehn Jahren haben wir ein Haus gekauft, das noch abbezahlt werden muss. Im Februar d. J. stellte mein Arbeitgeber bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Vebraucherschutz - Amt für Arbeitsschutz (Freie u. Hansestadt Hamburg) den Antrag mich aussergewöhnlich innerhalb der Elternzeit kündigen zu dürfen. Dies dürfte nach geltendem Gesetz nur unter absolut erschwerten Bedingungen überhaupt denkbar sein. Mein Arbeitgeber hat in den vergangenen sieben Monaten drei neue Mitarbeiter eingestellt, die unter anderem auch meine Arbeit erledigen. Dies haben wir auch dem Amt für Arbeitsschutz mitgeteilt. Trotzdem gab das Amt für Arbeitsschutz dem Antrag meines Arbeitgebers wider besseren Wissens statt.. Der Schutz der Familie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer gesellschaftlichen Ordnung und das Amt für Soziales sollte gerade diesen Schutz groß schreiben.

Meine Frage deshalb: Wie kann es bei dieser Sachlage zu so einer familienfeindlichen und unsozialen Entscheidung kommen?

Wir stehen vor den Trümmern unserer Existenz, nur weil wir uns auf die Aussagen der von uns gewählten Politiker verließen und unsere Familie mit Kindern bereichern wollten.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexandra und Alexander Kroh, sowie der kleine Henry

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