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Autor S. Negriceanu am 23. April 2009
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Kinder und Jugend

Elterngeld bei Frühgeborenen / Antwort vom 02.04.09

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

vielen Dank für Ihre Antwort! Leider wurde aber auf den entscheidenden Punkt nicht eingegangen, so dass ich hiermit erneut ein Anliegen fornuliere, auch wenn Ihnen dies penetrant erscheinen mag.

Dass das Mutterschaftsgeld grundsätzlich auf das Elterngeld angerechnet wird, habe ich nicht bemängelt, wohl aber, dass dies gerade bei Frühgeborenen die komplette Mutterschutzzeit von max. 18 Wochen ( die normalen 8 Wochen nach der Geburt, 4 Wochen "Frühchenwochen" und bis zu 6 Wochen, die vor der Geburt nicht mehr genommen werden konnten) betrifft. Dadurch sind Frühcheneltern gegenüber Eltern termingerecht geborener Kinder benachteiligt, da bei letzteren die 6 Wochen vor der Geburt ja nicht angerechnet werden, bei Frücheneltern aber schon. Somit sind Frühcheneltern insgesamt 6 Wochen weniger freigestellt.
Zumindest diese 6 Wochen dürften meiner Meinung nach nicht auf das Elterngeld angerechnet werden! Die Vorbereitungen, die Frauen normalerweise in dieser Zeit treffen, müssen Mütter von Frühgeborenen ja genauso treffen, statt mit Kind im Bauch, mit Kind im Krankenhaus. Die Belastungen dürften mindestens vergleichbar sein.
Aber auch die vier Wochen zusätzlich nach der Geburt (d.h. 12 Wochen statt 8), die ja die besondere Belastungen bei Frühchen ausgleichen sollen, werden durch die volle Anrechnung auf das Elterngeld ad absurdum geführt, die geringfügigen finanziellen Vorteile wiegen die Zeit mit dem Kind nicht auf!

Meiner Meinung nach sollten daher, wie bei Eltern termingerecht geborener Kinder, 8 Wochen der Mutterschutzzeit angerechnet werden, nicht aber die 4 zusätzlichen "Frühgeborenenwochen" und schon gar nicht die 6 Wochen "vor" der Geburt, da diese bei termingerecht geborenen Kindern auch nicht angerechnet werden. Dadurch liegt meiner Meinung nach eine deutliche Ungleichbehandlung vor.

Ich hoffe sehr, dass mein Anliegen nun deutlicher geworden ist, so dass eine konkretere Antwort erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Smaranda Negriceanu

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