Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Andrea Hartmann am 23. April 2009
5497 Leser · 10 Stimmen (-3 / +7)

Kinder und Jugend

Betreuung für Schulkind

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

würden sie ihre Kinder mit ins Büro nehmen, wenn sie keine Betreuung hätten? Unser Bürgermeister denkt, ich kann selbst mein Schulkind betreuen, da ich von zu Hause arbeite. Folgender Sachverhalt stellt sich dar:

Meine Tochter kommt im September in die Schule. Ich bin eine berufstätige Mutter und suchte nach einer Betreuungsmöglichkeit für mein Kind, da dies bei uns im ländlichen Raum noch sehr schwierig ist, war ich froh eine Mutter eines gleichaltrigen Kindes zu finden, die meine Tochter nach der Schule betreut und zusammen mit ihrem eigenen Kind die Hausaufgaben beaufsichtigt.
Das Problem ist nur, dass unser Kind dann in einen anderen Sprengel wechseln müsste. Also habe ich einen Gastschulantrag bei unserer Stadt gestellt, der abgelehnt wurde. Nach Termin mit unserem OB wurde dieser erneut abgelehnt, mit der Begründung, dass ich von zu Hause arbeite und deswegen mein Kind selbst betreuen kann. Außerdem hat die Gemeinde, in die mein Kind zur Schule gehen müsste, den Antrag ebenfalls abgelehnt.

Eigentlich dachte ich, mein Antrag wäre plausibel vorgetragen. Denn ich arbeite zwichen 100-140 Std/Monat. Eine sehr anstrengende Arbeit am Computer. Außerdem haben wir keine Oma mehr, die unser Kind betreut (die hat noch unsere Großen betreut, die mittlerweile 13 und 15 Jahre alt sind). Da ich sehr unterschiedliche Arbeitszeiten habe, kommt ein Hort in der Stadt nicht in Frage, da ich eine flexible Betreuung brauche. Mein Mann arbeitet die ganze Woche auswärts und kommt erst Freitagabend nach Hause. Sind das nicht genügend Gründe! Muss ich mich erst scheiden lassen und alleinerziehend werden, so wie eine Bekannte, die zur gleichen Zeit einen Gastschulantrag gestellt hat, der genehmigt wurde, obwohl die Oma im Ort wohnt und die Mutter nur teilzeit arbeitet?

Nach der Geburt zurück in den Beruf ist heutzutage kein Problem mehr, da die Kindertagesstätten wie Pilze aus dem Boden wachsen. Aber was ist, wenn die Kinder in die Schule kommen? Betreuungen für Grundschulkinder auf dem Lande gibt es so gut wie keine. Und wenn man Eigeninitiative ergreift und eine perfekte Lösung gefunden hat, werden einem solche Steine in den Weg gelegt.

Ich werde ab September meine Arbeitszeit verringern müssen, was natürlich auch eine finanzielle Einbusse darstellt. Wir sind auf mein Einkommen angewiesen und werden ab Herbst den Gürtel wohl enger schnallen müssen.

Zahlt mir die Regierung den entstehenden Verdienstausfall oder finden sie eine passende Lösung für mein Problem?

Vielen Dank im voraus für ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Andrea Hartmann, Nördlingen

+4

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.