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Autor Isabella Froese am 23. April 2009
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Kinder und Jugend

Kindergartengebühren

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

mein Anliegen bezieht sich auf die Kindergartengebühren. Folgende Situation liegt bei uns vor:

Wir sind eine Junge Familie, mein Mann und ich sind 30 Jahre alt, und haben zwie kleine Kinder im Alter von 2,5 Jahren und 7 Monaten. Mein 2,5 jähriger Sohn soll nun ab August in den Kindergarten gehen. Aufgrund eines Schreibfehlers bin ich davon ausgegangen, daß der Kindergarten erst ab dem 01.09. beginnt und habe so den August mit der Familie verplant. Doch dann kam der Bescheid mit dem Kosten in dem Stand, daß der Kindergartenbeitrag schon ab dem 01.08. fällig ist. Somit habe ich freundlich versucht zu erklären, daß mein Kind im August nicht kommen kann und ich ihn erst einen Monat später anmelden möchte(also zum 01.09.), da ich bis November(da wird mein Sohn erst 3 ) 183,- Euro zahlen muss und davon kann mein kind so oder so nur knapp 2 Wochen à 2 Stunden in den Kindergarten kommen.
(Dieser Kindergarten hat bis zum 17. August Betriebsferien und somit entfällt ein halber Monat für ihn. )

Mein Mann ist Alleinverdiener und hat im Januar seinen Arbeitsplatz gewechselt. Da fragen wir uns, wie unflexibel ist denn bitte unsere Einrichtung für die kleinsten. Wir haben schon so hohe Kosten und müssen für ihn 183,- Euro zahlen und man kann uns nicht etwas entgegen kommen????? Somit wird mein Sohn erst 1 Jahr später in den Kindergarten gehen müssen, weil die Regierung solche Gesetze rausgebracht hat und ich nicht einsehe, daß ich für nichts zahle! Ich weiß daß es früher anders möglich war und die jetzige Situation ein absoluter "Schwachsinn" ist.

Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort und bin gespannt wie Sie mir die Situation erklären.

Mit freundlichen Grüßen
Isabella Froese

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