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Autor Dagmar Dorn am 30. April 2009
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Kinder und Jugend

Elterngeld für Pflegekinder

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
als Eltern von 4 Kindern im Alter von 16, 12, 4 und 2 Jahren haben wir eine große Aufgabe zu bewältigen. Die Bedürfnisse der Kinder sind aufgrund der Altersspanne sehr unterschiedlich, so dass es hilfreich ist, wenn beide Eltern für die Familie da sind. Es geht von Studienplanung, Führerschein über Lateinhausaufgaben, Auseinandersetzung über Mediengebrauch zu Förderung der Motorik, Sprache, Sauberwerden, Kindergarteneingewöhnung.
Für 1 Kind, das in Vollzeitpflege bei uns lebt, hat mein Mann Elternzeit für 5 Monate. Ich bin nur geringfügig selbständig tätig. Die finanzielle Lücke würden wir gerne mit Elterngeld auffüllen, aber unser Antrag wurde abgelehnt. Elterngeld gibt es nur bei Adoptionspflege. Ob wir das Kind später adoptieren könnten ist unklar.
Wir halten das Gesetz für ungerecht. Pflegekinder selbst sind ja auch noch "zeitintensiver", da sie Probleme durch die Vorgeschichte mitbringen. Es finden regelmäßig Termine mit dem JA und leiblichen Eltern statt. Vielleicht kann das Gesetz angepasst werden?
Gruß D.D.

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