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Autor A. Majewski am 30. April 2009
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Sonstiges

Wie ist die Fahrtkostenpauschale in der Oberstufe (Gymnasium) geregelt?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Mein Name ist Alexander Majewski. Ich komme nach den Sommerferien 2009 in die zwölfte Klasse und mache derzeit Abitur.
Ich hatte mich in der Schule darüber erkundigt, ob es möglich wäre,
anstatt einer Busfahrkarte eine Fahrtkostenerstattung dafür zubekommen, wenn man mit dem Auto zur Schule fährt.
Ich wohne weit genug weg von der Schule, sodass ich dies beantragen kann.
Mir wurde in der Schule nun ein Zettel gegeben, den ich ausfüllen kann und somit dieses Geld bekommen würde, jedoch steht dort, dass die Auszahlung des Pauschalbetrages halbjährlich 51,50€ beträgt.
Ich hatte mich gewundert, dass es so wenig ist, da ein Freund von mir der in der selben Stadt wohnt, aber in eine andere Schule geht, mir sagte, er bekäme zwischen 50€ - 55€ im Monat.
Ich möchte Sie fragen, wie ist das geregelt mit diesem Betrag? Es leuchtet mir nicht ganz ein wieso der Unterschied der Kosten so groß sein kann, obwohl unsere Entfernung fast gleich ist.
Legt das die Stadt selbst fest, die Schule oder ist es Bundesweit festgelegt wie hoch dieser Betrag ist?

Ich bitte Sie, falls Sie Zeit dafür haben, um eine Antwort und hoffe, dass sich meine Frage bald klärt.
Vielen Dank
Alexander Majewski

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