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Autor Sonja Stumm am 04. Mai 2009
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Kinder und Jugend

Satzungen zur Kindertagespflege gesetzeskonform?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

in der Satzung der Stadt Hennef über die Förderung der Kindertagespflege heißt es bezüglich der Erstattung von Rentenbeiträgen :

" Nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung werden, sofern es sich um Pflichtversicherungsbeiträge handelt, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, wie sie sich aus den Zahlungen der Jugendhilfe/ Stadt Hennef an die Tagespflegeperson ergeben."

Das führt z. B. in meinem Falle zu folgendem Bescheid (Auszug):

"Zur Zeit erhalten Sie einen monatlichen Förderbetrag in Höhe von 370 €. Von diesem Förderbetrag ist die anteilige Betriebskostenpauschale abzuziehen. In Ihrem Fall in Höhe von 168,75 € (22,5/40 von 300). Aus den Zahlungen der Stadt Hennef an Sie ergibt sich somit ein rentenversicherungspflichtiger Betrag in Höhe von 201,25 € und somit ein Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 40,05 € (19,9 % von 201,25 €). ... Hiermit sage ich Ihnen ab dem 01.01.2009 die Übernahme der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Altersicherung in Höhe von monatlich 20,02 € für den Zeitraum zu, in dem Sie ein Kind betreuen, welches eine Förderung nach der o. g. Satzung erhält."

Meines Erachtens gibt § 23 SGB VIII keine rechtliche Grundlage für eine solche Vorgehensweise her. Ich hatte den Paragraphen so verstanden, dass von meinem monatlichen Rentenversicherungs-beitrag von 151,82 € 75,91 € erstatttet werden.
Die beiden Kreisjugendämter Eitorf / Windeck sowie Much / Neunkirchen-Seelscheid / Ruppichteroth gehen übrigens genauso vor!

Von den Beiträgen die ich rückwirkend für 2008 zahlen musste, und deren Erstattung ich ebenfalls beantragt habe, ist in dem Bescheid übrigens gar nicht die Rede.

Meine Fragen:
- Ist die Satzung der Stadt Hennef über die Förderung der Kindertagespflege gesetzeskonform
bzw. welche rechtliche Grundlage erlaubt diese Vorgehensweise?

Wenn die Berechnung nicht rechtens ist:

-Sollten wir hier klagen, wenn wir anders nicht weiterkommen?

- Könnten Sie uns z. B. mit einem kurzen Brief an die Stadt Hennef und die beiden Kreisjugendämter unterstützen, ohne Klage unser Ziel zu erreichen?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,
Sonja Stumm

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