Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Claus Theimer am 11. Mai 2009
6927 Leser · 6 Stimmen (-2 / +4)

Kinder und Jugend

Marinella Colombo ./. Jugendamt

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

gemeinsam verfolgen wir (dt. Ehemann + it. Ehefrau) seit geraumer Zeit den Fall Marinella Colombo.
Gestern erhielten wir Nachricht, dass am 08.05. eine Carabinieri-Einheit die Kinder aus der italienischen Schule in Mailand abholten und sie an einen unbekannten Ort verbracht haben. Die Mutter weiß bis zum jetzigen Moment nichts über den Aufenhaltsort ihrer Kinder.

Wir erhielten soeben ein Mail von Marinella mit den Worten: "Nessuno può fare più niente. Sono stata cancellata dalla vita dei miei figli perchè si possa procedere alla loro germanizzazione, con la collaborazione attiva del mio paese. Non so dove sono, non so con chi sono. Non li rivedrò mai più. L'Italia li ha immolati sull'altare delle buone relazioni con la grande Germania, altrimenti sarebbe scoppiato un incidente diplomatico."
- dt.: Niemand kann noch etwas machen. Ich bin aus dem Leben meiner Kinder eliminiert worden, damit man mit Ihrer Eindeutschung fortfahren kann, unter aktiven Mithilfe meines Heimatlandes. Ich weiß nicht wo sie sind, noch weiß ich mit wem sie sind. Ich sehe sie nie wieder. Italien hat sie auf dem Alter der guten Beziehungen zum großen Deutschland geopfert, andernfalls hätte es diplomatische Verwicklungen gegeben.

Während Nachrichtenagenturen von Reuters bis Ansa über den Vorgang (in italienisch) berichten, findet sich im deutschssprachigen Internet kein Hinweis. Wie auch übrigens zu dem gesamten Fall, der bereits seit Jahren andauert.

Wie kann es sein, dass so etwas möglich ist? Scheidungen wie im Fall Colombo ./. Ritter sind an der Tagesordnung. Woher nimmt das Jugendamt das Recht, sich als "neutrale" Instanz in das Scheidungsverfahren einzuschalten, und, wie in diesem Fall einer Mutter den Umgang mit den Kindern vorzuenthalten? Von neutral kann unserer Ansicht nicht die Rede sein.

Es muss auch einer ausländischer Mutter gestattet sein, in ihr Heimatland (oder wohin sie will) zu ziehen, und, wenn diese es wünschen, ihre Kinder mitzunehmen. Oder heißt Schutz der Kinder, dass diese automatisch beim deutschen Elternteil verbleiben müssen, und das Jugendamt dieses "Recht" mit aller Macht durchzusetzen hilft?
Reicht es, dass der deutsche Elternteil sich einer Kooperation entzieht, und die Ausreise der Kinder verweigert, um als Jugendamt die Position des deutschen Elternteils zu unterstützen?

Wir hoffen, dass Sie uns hier etwas über die Hintergründe aufzeigen können, und sich vermittelnd in diesen Fall einschalten können. Wir glauben, dass, Recht und Gesetz einmal beiseite gelassen, das Kindswohl vor allem unter der Polizeiaktion vom vergangenen Freitag massiv gelitten hat.

Mit herzlichen Grüßen

Claus Theimer & M.Cristina Picciolini Theimer

P.S.:
CEED verweist auf seiner Homepage auf folgende Punke:

KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Artikel 8 - Recht auf ACHTUNG des Privat- und Familienlebens
1. Jedermann hat Anspruch auf ACHTUNG seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

>> Die Behörde JUGENDAMT (ein weltweites Unikum zur staatlichen Kontrolle der deutschen Familien) mischt sich permanent und selbstständig in die privaten Angelegenheiten der erwachsenen Buerger, die auch Eltern sind, ein. In grossen Rechtsnationen ist die EINMISCHUNG des Staates in die privaten Angelegenheiten der Eltern, verpönt und verboten. Das versteht sich von selbst. In Deutschland BESTIMMEN die Mitarbeiter der Jugendaemter das Familienleben der erwachsenen Bürger und MISSACHTEN die Parentalität der Eltern. Sie handeln illegal, zumindest nach dem Rechtsgefühl der internationalen Gemeinschaft.

PROTOKOLL Nr. 7 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Artikel 5 - Gleichberechtigung der Ehegatten
Ehegatten haben untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art hinsichtlich der Eheschliessung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe.

+2

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.