Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Familie
Unterhalt für uneheliche Mutter
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.
Ich bin glücklicher Vater einer fast zweijährigen Tochter.
Meine Tochter ist aber nicht in einer Beziehung entstanden und wir sind auch kein Paar.
Der grösste Anteil des Unterhalts zahle ich an die Mutter,
und mir bleibt ein Selbstbehalt von ca. tausend Euro.
Abzüglich Wohnung und div. Kosten bleibt mir nicht viel zum Leben,
Zahnbehandlung kann ich mir nicht leisten, da hätte ich fast mehr Geld wenn ich nicht arbeiten würde, aber ich mag meinen Job.
Meine Rechte als Vater sind aber sehr beschränkt, das ich kein Anspruch auf geteiltes Sorgerecht habe ärgert mich sehr.
Alle zwei Wochen meine Tochter zu sehen ist sowieso hart genug.
Warum kann die Mutter nicht schon ab dem zweiten Lebensjahr arbeiten gehen, Umsatzprämie in meinem Beruf kann ich nicht war nehmen usw.
Also ich muss Unterhalt für eine fremde Frau zahlen und bekomme dafür nur ein Besuchsrecht...
Finden sie das Fair?
Meine Tochter so selten zu sehen ist hart genug, aber das
mir von meinen 1500 ,- netto nur tausend Euro bleiben kommt nochmal hinzu.
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Freitag
Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.