Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Wolfgang Müller am 15. Mai 2009
7153 Leser · 10 Stimmen (-2 / +8)

Kinder und Jugend

Familienversicherung für Stiefenkelkinder

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Ich bin Familienvater von 4 Kindern.
Meine Frau hat drei leibliche Kinder mit in die Ehe gebracht.
Meine älteste Stieftochter hat letztes Jahr mit 14 Jahren ein Kind auf die Welt gebracht!
Bisher waren die leiblichen Kinder meiner Frau bei der freiwilligen Krankenversicherung meiner Frau mitversichert.
Ich und unsere gemeinsame, leibliche Tochter waren privatversichert.
Da ich seit Mai 2009 nicht mehr bei meiner bisherigen Firma bechäftigt bin und in einer Auffanggesellschaft angestellt bin, musste ich mich ab diesem Monat gesetzlich versichern.
In diese gesetzliche (Familien-)Versicherung kann ich laut Gesetz(?) meinen Stiefenkel nicht mitversichern, da er das Kind von meiner Stieftochter ist.
Ich soll ihn freiwillig Versichern (Beitrag ca.140 Euro)!
Für diesen Beitrag darf ich aufkommen, da meine Tochter noch zur Schule geht und meine Frau zur Zeit keinen Beruf ausübt!
Meine Frage an Sie:
Gibt es eine Möglichkeit, mein Stief-Enkelkind bei mir Familienmitzuversichern oder muss ich wirklich eine freiwillige Versicherung für ihn abschliessen?

Halten Sie diese Regelung für Familienfreundlich?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Müller aus Freiburg

+6

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.