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Autor Frank Reuter am 18. Mai 2009
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Kinder und Jugend

Betreuung in Kitas

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

über die derzeitige Diskussion der Möglichkeiten der Kinderbetreung bin ich zum Teil recht erstaunt. Eigentlich beschränkt sich dies Thema auf die immer früher einsetzende Betreuung von Kindern, damit deren Mütter Cancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Nicht nur, dass mit der Betreuung von Ein- oder Zweijährigen die meisten Erzieherinnen aufgrund der Gruppengrößen schlichtweg überfordert sind, glaube ich durchaus, dass viele Eltern ihre Kinder in den ersten (z. B. drei) Jahren gerne selbst betreuen möchten.

M. E. liegt das Problem eher in den von den Kitas angebotenen Betreuungszeiten. Kein Kindergarten hier in der Umgebung bietet z. B.
Teilzeitbetreuung von 8:00 h - 14:00 h an. Angeboten werden nahezu einheitlich:
1) 20-Stunden-Modell: 8:00 h - 12:00 h
2) 30-Stunden-Modell: 8:00 h - 12:00 h und 14:00 - 16:00 h
3) 45-Stunden-Modell: 7:15 h - 16:15 h
Dies Angebot erfolgt vor dem Hintergrund, dass möglichst viele Kinder im Modell 3 angemeldet werden, damit ein höherer Kostendeckungsgrad erreicht werrden kann.
Die Modelle 1 u. 2. machen die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit einfach unmöglich. Für das Modell 3 ist dann der Höchstbeitrag (Modell 2 zuzüglich 60 %, in unserem Fall 134,00 statt 82,00 € zuzüglich Verpflegungsgeld von ca. 50,00 € pro Monat) fällig.
Wir waren gezwungen dieses Modell zu wählen, damit das Arbeitsamt meine Frau überhaupt vermitteln wollte.
Da die Schule für unsere "Große" erst um 8:00 Uhr beginnt, lt. Arbeitsamt für einen Arbeitsplatz aber jeweils 1 Stunde Wegezeit hinzunehmen ist, stand meine Frau de fakto nur für eine Vermittlung von 6 Std. zur Verfügung, so dass nur ein gekürztes Arbeitslosengeld ausgezahlt wurde.
Trotz unzähliger Bewerbungen und hoher Flexibilität in Bezug auf die Art der Tätigkeit, hat meine Frau bislang keinen Arbeitsplatz gefunden.
Als nun der Lohnsteuerjahresausgleich gemacht wurde, waren angeblich die o. g. Kinderbetreuungskosten nicht anrechnungsfähig, da ja meine Frau für die Betreuung zur Verfügung stand.

Daher nun meine Fragen / Anregungen:
1. Warum kann ein auskömmlicher Kostendeckungsgrad für Kitas nur
mit derart unpraktischen Betreuungszeiten erreicht werden?
2. Warum beschränkt sich die öffentliche Debatte darauf, immer jüngere
Kinder in den Kitas betreuen zu wollen?
3. Warum darf das Arbeitsamt bei der Berechnung des
Arbeitslosengeldes diese Wegezeiten unterstellen?
4. Warum sind die so entstandenen Betreuungskosten nicht steuerlich
geltend zu machen? Zur Voraussetzung könnte z. B. eine zu
definierende Anzahl von nachzuweisenden Bewerbungen gemacht
werden.
5. Viele Bewerbungen enden - mehr oder weniger deutlich - nach der
Frage nach Kindern, bzw. deren Alter.
Welche Bestrebungen / Möglichkeiten gibt es potenziellen Arbeit-
gebern die Einstellung von Müttern interessanter erscheinen zu
lassen. Ich denke, dass vielfach die Angst vor zu hohen Ausfallzeiten
wegen Erkrankungen der Kinder Grund für die ablehnende Haltung
der Arbeitgeber ist.

Über eine Antwort oder Anregungen würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
N. & F. Reuter

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