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Autor Herbert Kuckertz am 28. Mai 2009
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Familie

Mehr Subsidiarität zur Familienförderung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich bin 74 und habe im Sinne des Grundgesetzes und der Steuergesetze keine nächsten Angehörigen. Ich möchte den überwiegenden Teil meinen Nachlasses meiner erweiterten Familie zukommen lassen und zwar zur Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Unterstützung von Behinderten, Geringverdienern, Kranken und Pflegebedürftigen. Ich hoffte zunächst dies in Rahmen einer Familienstiftung verwirklichen zu können und dabei auch auf Förderungen durch den Gesetzgeber im Steuer-und Erbrecht zu stoßen. Nach Kontakten mit Rechtsanwälten, aber auch dem MGFFI- und dem Finanzministerium in NRW ist es wohl so, dass ich dabei keinerlei steuerliche Vorteile erreichen kann. Die Einbringung des Nachlasses in ein gemeinnütziges Projekt für die Allgemeinheit ist dagegen völlig von den Steuern befreit.

Ein wesentlicher Knackpunkt ist offensichtlich die fatale steuerrechtliche Sinngebung des Wortes „selbstlos“ in der aus dem Jahre 1976 stammenden Abgabenordnung. Damals wurde das Subsidiaritätsprinzip bezüglich Familie stark eingeschränkt. Die Abgabenordnung definierte nämlich, dass Erbschaften und Zahlungen an die Familie eigennützig und nicht selbstlos sind. Damit war die Familie von allen Steuervergünstigungen ausgeschlossen, die die Allgemeinheit unter dem Begriff Gemeinnützigkeit genießt.

Aber entspricht es nicht der christlich-humanitären Tradition Deutschlands ja des Abendlandes, dass Handlungen in Richtung Familie auch selbstlos sein können? Wenn ja, wären dann nicht neue gesetzgeberische Anläufe oder auch europäische Richtlinien anzustreben? Warum wird die Familie bei entsprechenden Zweckbindungen schlechter behandelt als die Allgemeinheit? Könnten mit neuen Gesetzen Ihre vielfältigen persönlichen Bemühungen durch Einzelmaßnahmen wie Kindergeld, Elterngeld oder Pflegehilfen nicht stärker im familiären Verbund unter Nutzung ihrer Vermögen angegangen werden? Wäre dies nicht auch ein bedeutender Beitrag zu Steuersenkungen für die Allgemeinheit?

Die erheblichen Veränderungen der Familienstrukturen gegenüber früheren Zeiten, die noch viel tiefer greifende gesetzgeberische Spiegelungen wohl bis in das Grundgesetz benötigen, möchte ich hier nur andeuten, aber vielleicht nimmt sich dessen der ein oder andere Beitrag des Forums konstruktiv an. Auf die Stellungnahmen des Internetforums und ggf. auch ihrer als Amtsinhaberin eines zuständigen Ministeriums bin ich gespannt.

Mit freundlichem Gruß
Herbert Kuckertz

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