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Autor Dietmar Titz am 05. Juni 2009
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Gleichstellung

Sorgerecht

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich bin Vater eines nichtehelichen Kindes und versuche verzweifelt das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen.Da meine Freundin in der Beziehung sehr Beratungsresistent ist,mußte ich den Klageweg gehen.Hier kam die Ernüchterung.Klage abgewiesen,da es keine rechtliche Grundlage gibt.Ist Artikel3 Abs.2 des Grundgesetzes nicht Grundlage genug um diese ungleiche Behandlung abzuschaffen?Warum gibt es das Sorgerecht nicht automatisch,wie in anderen europäischen Ländern auch? Warum darf die Kindesmuter über unsere Köpfe hinweg entscheiden? Das Geld,Unterhalt,wollen sie aber sehr gerne haben.
Was mich noch stört,ist das die Kindesmütter ohne angaben von Gründen das gemeinsame Sorgerecht ablehnen können.Es ist allerhöchste Zeit,das dieser Mißstand schnellstens abgeschaft wird.Bitte nicht erst nach Jahrelangem prüfen und anforden von teuren,aus Steuergeldern finanzierten,Bedarfstudien.
Über eine ausführliche Antwort oder einem persönlichen Gespräch
würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Dietmar Titz

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