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Beantwortet
Autor Gregor Ottmann am 11. Juni 2009

Sonstiges

Online-Vertrieb indizierter Medien

Antwort
von Ursula von der Leyen am 06. Juli 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrter Herr Ottmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Richtig ist: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Sie Spiele, die in Deutschland auf dem Index stehen, per Versand aus dem Ausland bestellen. Es muss aber sichergestellt sein, dass solche Spiele nicht doch auf irgendeinem Weg an Kinder und Jugendliche weitergegeben werden. Wenn die Wirtschaft hier nicht mitspielt und nicht nach Deutschland liefert, mag dass zu Verdruss und Ärger bei Spielern führen – es ist aber auf jeden Fall im Sinne des Jugendschutzes. Und mir muss es als Jugendministerin in erster Linie um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehen.

Mit freundlichen Grüßen