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Autor T. Kretzschmar am 12. Juni 2009
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Kinder und Jugend

Betreuungsschlüssel Kindergarten

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

meine kleine Tochter geht seit einigen Tagen in eine sächsische Kinderkrippe. Sie ist jetzt ein Jahr alt, fängt gerade an zu laufen und ist noch lange nicht in der Lage allein zu essen. Da ich berufstätig bin und meinen Job nicht verlieren möchte, noch dazu auch gern arbeiten gehe, ist die Kinderkrippe für mich die beste Lösung. Wir hatten sogar Glück mit einem Platz in einer neuen Kindertagesstätte.
Doch nun der Schock - der Betreuungsschlüssel liegt hier bei 1:10! Und das ist laut dem Sächsischen Kindertagesstätten Gesetz auch noch legal möglich? Ich kann das nicht verstehen und sehe jetzt während der Eingewöhnung auch noch täglich, dass es mehr schlecht als recht funktioniert. Ich befürchte nun, dass meine Tochter in einer Gruppe mit 9 anderen kleinsten Kindern (zwischen1 und 2 Jahren) nicht zurechtkommt und ich schlimmsten Falls doch noch zu Hause bleiben müsste. Dies ist sowohl finanziell für uns sehr schwierig und außerdem für mich sehr unbefriedigend. Ich hatte nicht studiert um anschließend Heim und Herd zu hüten. Es muss doch möglich sein, solche Gesetze auf Bundesebene zu vereinheitlichen und einen Betreuungsschlüssel festzulegen, der den Kindern und ihren Wünschen gerecht wird.
Liebe Frau von der Leyen, wird an diesem Thema gerade gearbeitet?

Mit freundlichen Grüßen
Theresa Kretzschmar

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