Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beantwortet
Autor C. Winkler-Grötsch am 13. Juli 2009
14413 Leser · 138 Stimmen (-11 / +127)

Familie

Elterngeld Versteuern, Traurig für den Deutschen Staat!

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich beziehe für meine Tochter, am 19.11.2007 geboren, Elterngeld.
Das habe ich so beantragt dass es für 2 Jahre ausbezahlt wird.
Da ich jetzt die Einkommensteuer für 2008 gemacht habe, stellte sich fest das ich nun für das Jahr 2008 keine Steuer zurück bekomme sondern über 500€ an das Finanzamt zahlen muss, weil das Elterngeld auch zu Versteuern ist.
Das gleiche gilt dann auch für das Jahr 2009!

Ich finde das für eine Frechheit, da wollen sie die Familien mit mehr Elterngeld unterstützen und dann muss man einen Teil wieder an das Finanzamt abgeben. Da brauchen wir keine Kinder mehr, da gehe ich lieber wieder in die Arbeit da habe ich mehr davon.

Mein Anliegen an Sie:
Wäre es nicht möglich das Familien mit nur einen Einkommen Steuerlich berücksichtigt werden können, bzw. das das Elterngeld nicht mit angerechnet wird?
Oder finden sie eine andere Lösung die man akzeptieren kann!?

Ich würde mich freuen wenn Sie mir antworten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Winkler-Grötsch

+116

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Ursula von der Leyen am 23. September 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Winkler-Grötsch,

ich bedauere sehr, dass Sie erst nachträglich erfahren haben, dass das Elterngeld für die Berechnung der Steuer nicht unerheblich ist. Das Elterngeld selbst ist ja steuerfrei. Heißt: Von dem Betrag, den Sie ausgezahlt bekommen, werden keine Steuern abgezogen.

Richtig ist aber auch, dass das Elterngeld für die Ermittlung des Steuersatzes, der auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwenden ist, zum Einkommen hinzugerechnet wird. Es kann also sein, dass auf das Einkommen, das zu versteuern ist, mehr Steuern bezahlt werden müssen. Diese Regelung, die sie bemängeln, wurde nicht für das Elterngeld erfunden. Beim Mutterschaftsgeld gilt zum Beispiel dasselbe. Im gesamten Steuerrecht gilt der Grundsatz, dass sich der Steuersatz nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten muss (Steuergerechtigkeit). Vereinfacht gesagt: Durch das Elterngeld haben Sie insgesamt mehr Geld zur Verfügung – deswegen fallen auch mehr Steuern an.

Wenn wir für das Elterngeld eine Ausnahme schaffen würden, würden sich wieder andere Gruppen von Steuerzahlern benachteiligt fühlen. Ich halte es aber für richtig, das bestehende System ausgewogen weiterzuentwickeln. Eine der Möglichkeiten, die individuelle Steuerlast zu senken, nutzen Sie bereits: Denn durch die Streckung des Elterngeldes auf zwei Jahre sind die steuerlichen Abzüge geringer. Wer dazu Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat den Vorteil, dass er in der ganzen Zeit beitragsfrei krankenversichert ist.

Außerdem greift für Ehepaare, bei denen nur einer arbeitet, das Ehegattensplitting. Das möchte ich gerne weiterentwickeln zu einem Familiensplitting mit einer starken Kinderkomponente. Darüber hinaus möchte ich das Teilelterngeld einführen. Es soll sich an diejenigen richten, die früh wieder arbeiten wollen oder müssen. Sie sollen künftig noch flexibler in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen können.

Mit freundlichen Grüßen