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Autor Nadeshda Nöbel am 18. August 2009
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Familie

Neue Bundesbeihilfeverordnung-Nachteil für Familien

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

zum 14.02.09 trat die neue Bundesbeihilfeverordnung in Kraft.

Mein Mann und ich arbeiten im öffentlichen Dienst und sind beide beihilfeberechtigt. Nach der Geburt unseres 2. Kindes befinde ich mich seit 27.03.09 in Elternzeit. Ich beziehe Elterngeld und erhalte weder meine Bezüge, noch einen Familienzuschlag. Seit der Geburt unseres 2. Kindes im Januar erhielt ich den erhöhten Beihilfesatz von 70%. Durch die Änderung der Bundesbeihilfeverordnung, wonach der erhöhte Beihilfesatz nur noch für den Beihilfeberechtigten möglich ist, der den Familienzuschlag bekommt, sind wir gezwungen, unsere private Krankenversicherung umzustellen. Das bedeutet konkret für uns, dass meine private KV wieder von 30 auf 50% erhöht werden
muss. Zwar bekommt mein Mann jetzt den erhöhten Beihilfesatz, aber meine private KV ist einfach teurer, da ich ja eine Frau bin! Monatlich sind das in unserer Familie ca. 20,- Euro, die wir weniger zur Verfügung haben. Und das nur, weil die neue BBhV nicht den Umstand berücksichtigt, dass vorübergehende Veränderungen wie z.B. Elternzeit dazu führen, dass Voraussetzungen für den erhöhten Beihilfesatz entfallen. Ich finde das wenig familienfreundlich und eine klare Benachteiligung für Fam. mit zwei Beamten, wenn sich einer davon in Elternzeit befindet. Nach Auskunft meiner Krankenkasse finden derzeit etliche Umstellungen deswegen statt. Wir dürften also nicht ein Einzelfall sein!
Warum werden verheirate Frauen in Elternzeit gegenüber unverheirateten Frauen benachteilgt?

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