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Autor Kirsten Kadow am 27. Juli 2009
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Sonstiges

Frau

Sehr geehrte Frau Ursula von der Leyen!

Ich beziehe seit Nov.2008 das neue Elterngeld.Die Bearbeitung des Antrages verlief reibungslos und zügig sowie auch alle anderen Beantragungen.
Nun habe ich im Juni eine,vorerst,geringfügige Beschäftigung bei meinem "alten"Arbeitgeber aufgenommen.Da sich die Beschäftigung hierbei auf die Wochenenden legen lassen können,da sonst wie z.B.bei einer viertel Stelle oder mehr einem die Betreuungskosten leider zu hoch sind,da das Elterngeld ja gegengerechnet wird,ist das Einkommen ja somit nicht höher aber dafür Ausgaben,was sich heute kaum einer leisten kann.Ganz zu schweigen davon das das Betreuungsangebot für Kleinkinder kastastrophal ist!
Meine Frage ansich ist,worüber ich sehr empört bin:Wenn jemand, so wie ich,während der Elternzeit eine Beschäftigung wieder aufnimmt(um evtl. seinen Job wiederzubekommen bzw.zu behalten,ist ja meist der Hauptgrund heutzutage)wird einem dieses Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet.Was ich nicht verstehe ist,wenn jemand Elterngeld bezieht und aus der Familie jemanden pflegt(die Mutter oder Oma) und Pflegegeld erhält,darf diese zu dem Elterngeld behalten da wird nichts verrechnet.Man nimmt doch aber auch,sozusagen,ein Arbeitsverhältnis auf,man muß doch auch je nach Pflegestufe Leistungen erbringen.Mit welchem Recht wird das dort nicht angerechnet???In meinen Augen wird man noch bestraft,wenn man seine Arbeit wieder aufnimmt um in der heutigen Situation und Zeit seine Arbeit nicht zu verlieren.Denn diese ist einem nie sicher!

Über eine Rückmeldung Ihrerseits zu meiner Frage wäre ich sehr erfreut!

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kadow

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