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Autor Annett Bachmann am 27. Juli 2009
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Familie

Aberkennung von Geschwisterermäßigung bei Elternbeiträgen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

unsere Familie besteht aus insgesamt 5 Personen (2 Erwachsenen und 3 Kinder 9 Jahre, 7 Jahre und 11 Monate), welche auch alle gemeinsam in einem Haushalt leben.

Mein Mann und ich leben seit 6,5 Jahren zusammen und sind seit 4 Jahren verheiratet. Er hat ein Kind mit gebracht und ich habe ein Kind mitgebracht. Zusammen haben wir ein gemeinsames Kind von 11 Monaten. Die beiden großen Kinder besuchen, da wir beide berufstätig sind einen Hort. Der kleinste geht ab August in eine Kindertagesstätte. Laut Internetauftritt der Stadt Leipzig und im Sinne einer familienfreundlichen Politik werden die Elternbeiträge für das erste und zweite Kind gestaffelt. Für das dritte Kind einer Familie, das eine Einrichtung besucht, trägt seit 01. September 1998 die Stadt Leipzig die Kosten. Dies ist ab August 2009 bei uns der Fall.

Laut neuester Anweisung vom Jugendamt wird unser 3. Kind jedoch als 1. Kind der Familie eingestuft, d.h. wir müssen den vollen Beitrag wie für ein 1. Kind zahlen, obwohl laut Stadt Leipzig das 3. Kind frei ist. Nicht einmal die normale Geschwisterermäßigung als 2. Kind soll uns gewährt werden. Wir haben bereits einige Telefonate mit der zuständigen Sachgebietsleiterin vom Jugendamt geführt und auch die Rechtsabteilung des Jugendamtes haben wir bereits persönlich kontaktiert.

Bei diesen ganzen Terminen hatten wir das Gefühl, dass dieser Sachverhalt heruntergespielt wird. Wir hätten ja laut Meinung vom Jugendamt noch die Möglichkeit der Beantragung von Freiplätzen. Angesichts der vollen Berufstätigkeit von uns beiden ab August, eher unwahrscheinlich und auch überhaupt nicht der Punkt wo angesetzt werden muss. Zuerst muss eine korrekte Einstufung der Elternbeiträge erfolgen und danach kann man über die Beantragung von Freiplätzen nachdenken und nicht andersrum. . Jedenfalls erklärte die Sachgebietsleiterin vom Jugendamt, dass wir für die großen Kinder jeweils als allein erziehend gelten. Sprich mein Mann ist für sein erstes Kind allein erziehend und ich bin für mein erstes Kind allein erziehend. Für uns überhaupt nicht rekonstruierbar, da wir sowohl von der Kindergeldstelle 3 mal Kindergeld bekommen (für das dritte gibt es sogar 6 Euro mehr) als auch steuerlich 3 Kinder angerechnet bekommen und auch beim Wohngeld bzw. AlgII würden wir als Familie zählen incl. aller Einkommensanrechnungen. Auch haben wir für 3 Kinder die vollen Ausgaben.

Es bereitet uns jede Menge Bauchschmerzen und wir können diesen Sachverhalt nicht wirklich nachvollziehen. Jeder normale Menschenverstand sagt, dass dies so nicht sein kann, wie die Stadt Leipzig es momentan praktiziert. Es grenzt unserer Meinung nach schon an einen Verstoß gegen dass Grundgesetz, dass wir für 3 Kinder jeweils den vollen Beitrag zahlen sollen, wie er für 3 Einzelkinder gelten würde. Dafür gibt es doch diese Geschwisterermäßigungen und es nirgends geschrieben, dass es Vollgeschwister seien müssen!

Da wir laut Jugendamt für die “Großen” Kinder als allein erziehend gelten, ergibt sich für uns folgende Frage: Wieso bekommen wir dann keinen Unterhaltsvorschuss? Dieser wurde uns nämlich mit der Begründung abgelehnt, da wir ja verheiratet sind und somit eine Familie seien?

Sie sehen, es sind Widersprüche über Widersprüche und wir finden, dass es eine riesengroße Sauerei ist, was hier mit dem einfachen Bürger getrieben wird. Wir haben es schon schwer genug mit 3 Kindern und Vollzeitberufstätigkeit und müssen uns dank “schlauer” Leute auch noch mit solchen Problemen herumärgern. Die Betreuung der Kinder finanziert sich auch nicht von allein und wir sehen es gar nicht ein, auf eine Ermäßigung die uns rechtlich zusteht, zu verzichten.

Wir möchten Sie bitten Frau von der Leyen, unser Anliegen hinsichtlich der Geschwisterermäßigung dringend einer Prüfung zu unterziehen und erhoffen uns eine zufriedenstellende Klärung.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Annett Bachmann

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