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Autor M. _Sohn14 am 18. August 2009
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Kinder und Jugend

Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen

sehr geehrte Frau von der Leyen
Ich bin Vater von einem Sohn Maximilian der im Heim untergebracht ist.Vorher lebte mein Sohn bei seiner Mutter (sie hat alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltrecht ). Jetzt kommt es nun laut §90-93 SGB 8 zu einer von einer Kostenbeteiligung. In dieser Kostenbeteilgung gibt es eine 25 % Pauschale wo die Mietkosten ,Kita-Beiträge,Versicherungbeiträge usw. abgegolten sind.
Meine1. Frage ist :
Meine tatsächlichen Kosten übersteigen die 25% Pauschale . In Zahlen 25% entsprechen 912 Euro. Meine reelen Kosten sind pro Monat: Kita (2.Sohn) 152,00 Euro ,ETW Hypothek 1100,Euro und diverse kleine Versicherungbeiträge/Arbeitsaufwendung von ca. 150 Euro.Welche der beiden Werte sind anzusetzen ?? Pauschale /reele Kosten.
Die Kostendie ich hatte waren alles schon vor der Heimunterbringung vorhanden bzw. es sind keine neuen zugekommen.
2.Frage wenn die Pauschale angsetzt wird wie hoch sind dann die Kosten für die Miete gibt es dort unterschiede ob man ledig oder wie ich verheiratet ist.
ich bedanke mich im voraus

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