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Autor Monika Holsten am 11. August 2009
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Familie

unbezahlter Urlaub zu Lasten Elterngeld

Hallo,
beim Elterngeld werden die letzten 12 Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen. Wenn die Schwangere wegen der Schwangerschaft einen Verdienstausfall hat, wird dieser Monat übersprungen. Das ist ja auch okay. Aber leider ist das beim Mann nicht so. Wenn der Mann z.B. zu Hause bleibt und unbezahlten Urlaub nimmt, weil seine schwangere Frau das Bett hüten muß und er macht den Haushalt und bekommt seinen Verdienstausfall von der Krankenkasse erstattet. Dann hatte der Mann auch einen Verdienstausfall wegen der Schwangerschaft. Hier wird dann aber nicht der Monat übersprungen, sondern der Monat wird mit Null Einkommen angerechnet und dadurch wird das Elterngeld geringer. Das ist eine Ungleichbehandlung.
Es wäre schön, wenn sie das ändern könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Holsten

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