Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor N. Hassa am 18. August 2009
5557 Leser · 8 Stimmen (-1 / +7)

Familie

Unterhaltspflicht keine Bringschuld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin alleinerziehende Mutter von 14jährigen Zwillingen. Seit die Kinder 2 Jahre alt sind bin und war ich vollzeit berufstätig. Vom Vater der Kinder habe ich mich getrennt, mittlerweile geschieden, als die Kinder 4 Jahre alt waren.
Seit dem bestreite ich den Lebensunterhalt für mich und meine Kinder und kann sagen, es geht uns gut.

Meine Frage lautet dennoch: warum muß ich für das Recht meiner Kinder auf Unterhalt so derartig kämpfen?
Sollte Unterhalt nicht eine Bringschuld des Unterhaltspflichtigen Elternteils sein?
Seit etwa 3 Jahren erhalte ich, aufgrund eines Titels den ich mit Hilfe eines Rechtsanwalts erstritten habe, 102,50 Euro pro Kind. Dieser Rechtsstreit hat mich etwa 800 Euro gekostet.
Der Vater der Kinder geht einem "Job" nach, der etwa 4 Stunden pro Tag in Anspruch nimmt, verdient netto etwa 1200 Euro, weniger dem Eigenbehalt bleibt der oben angegebene Unterhalt pro Kind. An sämtlichen Zusatzkosten (Kieferorthopäde, Klassenfahrten etc.) hat sich der Vater nicht beteiligt, Aussage: ich habe kein Geld.

So fördert man rechtlich die Kinderarmut, denn offensichtlich ist es ausschließlich meine Aufgabe den Kindesunterhalt zu erstreiten.Und dieses Erstreiten ist kostenintensiv. Das Geld gebe ich lieber für und mit meinen Kindern aus.

Meine Frage ist : wofür gibt es eine UnterhaltsPFLICHT, wenn es so einfach ist, diese zu umgehen? Knapp über dem Eigenbehalt zu verdienen ist die einfachste Lösung, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Niemand kontrolliert ob und in welcher Form sich der Unterhaltspflichtige bemüht ein Mehrerwerb zu erreichen. Das JA, in dessen Schuld er aufgrund der Unterhaltsvorschussleistungen steht, erhält monatlich 25 Euro von ihm. Auch da die Frage: der laufende Kindesunterhalt hat vor allen anderen Verpflichtungen Vorrang?? Hier offensichtlich nicht.

Ich würde mich freuen eine Antwort oder eine Stellungnahme von ihnen zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
N.Hassa

+6

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.