Sehr geehrte Frau Gall,
ich kann leider auf direktem Weg wenig für Sie tun. "Mutter-Kind-Kuren" sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, für die das Bundesgesundheitsministerium zuständig ist. Dennoch liegt mir das Thema sehr am Herzen. Immer wieder berichten mir Frauen von der Ablehnung ihrer Anträge und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen. Deswegen habe ich mich mit dafür eingesetzt, dass die Kassen seit dem 1. April 2007 verpflichtet sind, medizinisch notwendige Kuren zu bezahlen. Ich weiß aber, dass einzelne Kassen diese Neuregelungen ignorieren und Anträge weiterhin mit der Begründung „ambulant vor stationär“ ablehnen - obwohl dies seit 2007 nicht mehr zulässig ist. Leider kann auch das Bundesgesundheitsministerium auf Einzelfallentscheidungen keinen Einfluss nehmen. Daher mein Tipp: Wird der Antrag auf eine Kur abgelehnt, sollten die Betroffenen die Unterstützung der kostenlosen Beratungsstellen der Müttergenesung in Anspruch nehmen. Die Beraterinnen dort wissen sehr genau, wann eine Mutter-Kind-Kur bewilligt werden muss. Oft genügt es bereits, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Im Jahr 2008 war jeder zweite Widerspruch erfolgreich!
Mit freundlichen Grüßen