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Beantwortet
Autor Ruth Gall am 18. August 2009
11207 Leser · 99 Stimmen (-2 / +97)

Familie

Entwürdigende Behandlung bei Beantragung von Mutter-Kind Kur

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

seit 14 Jahren leite ich eine Selbsthilfe für Schwiegerkinder. Hier Näheres: http://www.ruth-gall.de
Immer wieder kommen Frauen bei uns an, die seelisch demontiert worden sind. Ihr Problem dann allerdings kreativ angehen.
Diese Frauen sind nicht selten in Folge u.A. dieses Problemes, der psychischen Gewalt, der Belastung in ihrer Ehe - erschöpft und u.U. auch depressiv.
Dafür, um wieder Kraft zu tanken, um sich zu stärken, um auch Wunden der Seele zu bearbeiten, gibt es das Mittel der Mutter-Kind-Kur. Genau für solche Zustände beworben und ausgelegt. Auch Studien finden sich, wie wertvoll und hilfreich eine Kur gerade bei solchen Beschwerden sind.
Frau stellt dann den Antrag - nach Ihrer Aussage wird da nur jeder 4. geprüft - und dann kommt eine Ablehung - weil:
Frau ihre Probleme zu Hause lösen kann, ein "Generationenkonflikt zum normalen Lebensrisiko gehört und Frau zur Entspannung ja spazieren gehen kann - auch mit Kleinkind"
und das obwohl Frau ihr Problem schon befriedigend gelöst hat und die Problematik nur als Mit-Grund für die Erschöpfung angibt.
Dies als Begründung durch Gutachter des MDK, schriftlich. Belgegt durch einen aktuellen Fall, wie ich mitlerweile erfuhr jedoch durchaus keine Ausnahme (ca. 75%abgelehnte Kuren) und immer wieder der Hinweis auf Spaziergänge.

Da möchte ich Sie fragen: Müssen wir dann die Anträge 1-3, die ungeprüften gleich als Ablehnung verstehen?
Und dürfen bei Frauen im psychischen Erschöpfungszustand solche Formulierungen, die jede Würde verletzen, gebraucht werden?

Es sind schöne Worte, dass sie viel für diese Kuren tun - doch wie sieht die Realität einer Antragstellerin dann wirklich aus?

Können Sie auf die Kassen einwirken - wenn schon Ablehnung, dann niemals auf diese verächtliche Art und Weise?

Vielen Dank von Ruth Gall

+95

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 01. September 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Gall,

ich kann leider auf direktem Weg wenig für Sie tun. "Mutter-Kind-Kuren" sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, für die das Bundesgesundheitsministerium zuständig ist. Dennoch liegt mir das Thema sehr am Herzen. Immer wieder berichten mir Frauen von der Ablehnung ihrer Anträge und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen. Deswegen habe ich mich mit dafür eingesetzt, dass die Kassen seit dem 1. April 2007 verpflichtet sind, medizinisch notwendige Kuren zu bezahlen. Ich weiß aber, dass einzelne Kassen diese Neuregelungen ignorieren und Anträge weiterhin mit der Begründung „ambulant vor stationär“ ablehnen - obwohl dies seit 2007 nicht mehr zulässig ist. Leider kann auch das Bundesgesundheitsministerium auf Einzelfallentscheidungen keinen Einfluss nehmen. Daher mein Tipp: Wird der Antrag auf eine Kur abgelehnt, sollten die Betroffenen die Unterstützung der kostenlosen Beratungsstellen der Müttergenesung in Anspruch nehmen. Die Beraterinnen dort wissen sehr genau, wann eine Mutter-Kind-Kur bewilligt werden muss. Oft genügt es bereits, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Im Jahr 2008 war jeder zweite Widerspruch erfolgreich!

Mit freundlichen Grüßen