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Autor B. Kreidenberg am 21. August 2009
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Zivildienst

Kindergeld-Anspruch

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
Bin sehr verzweifelt und verstehe die Welt nicht mehr.
Mein Sohn hat gerade eine Lehre als Informatikkaufmann im Juli erfolgreich beendet. Ich habe deshalb schon im Frühjahr mit der Kindergeldstelle telefoniert, damit keine Zurückzahlungen anfallen. Da wurde mir bestätigt, was ich schon aus dem Bekanntenkreis erfahren hatte, dass für das halbe Jahr der Ausbildung, was ja auch logisch ist, das Kindergeld noch gezahlt wird. Also habe ich ordnungsgemäß die Kindergeldstelle über das Ende der Ausbildung informiert.
Nun bekam ich diese Tage einen Bescheid mit der Ankündigung, dass ich 1.248.- € zurückzahlen müsse. Gerade habe ich mit meinem Sachbearbeiter deshalb telefoniert (und jetzt kommt es), der mir sagte:
Weil mein Sohn im Oktober mit Zivildienst beginnt und somit die "Übergangszeit" unter 4 Monaten liegt (wobei: welche Übergangszeit? Denn während des Zivildienstes gibt es ja auch kein Kindergeld, obwohl die Kinder in dieser Zeit ganz wenig verdienen und sowieso Dienst an der Allgemeinheit tun. Das finde ich auch ungerecht!!!), fällt der Kindergeld-Anspruch für das ganze Jahr weg. Wäre mein Sohn in diesen 3 Monaten jetzt arbeitslos, wäre das etwas anderes. Oder wenn der Zivildienst erst im Januar beginnen würde. Ist das nicht verrückt? Was hat das Ganze mit dem Zivildienst zu tun, da man ja, w.o. erwähnt, während des Zivildienstes kein Kindergeld bekommt. Man wird dafür bestraft, dass man sich um Arbeit bemüht, und auch dafür, dass der Zivildienst möglichst zügig abgeschlossen wird.
Was sind das für Gesetze, die die Ärmsten noch für ihren Eifer bestrafen, ohne Lücken zu arbeiten. Ich bin seit 15 Jahren alleinerziehend und habe zu keiner Zeit Unterhalt erhalten, so dass ich auf jeden Cent angewiesen bin.
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix Kreidenberg

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