Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Julia Grasmück am 15. September 2009
5771 Leser · 4 Stimmen (-3 / +1)

Familie

Ungleichbehandlung der Eltern im Studium und Eltern in Ausbildung

Warum müssen studierende Eltern mehr für Kinderbetreuung ausgeben als Arbeitnehmer oder Auszubildende?
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
als ich studierte (habe dieses Jahr einen erfolgreichen Abschluss erreicht) überlies ich meine Kinder zur Betreuung in einen AWO-Kindergarten. Die AWO berechnet gestaffelt die Elternbeiträge nach der Höhe der monatlichen Einnahmen der Familie in Geldeswert. Dies hat zur Folge, dass das BaföG in seiner vollen Höhe (Darlehen und Zuschüße) angerechnet wird und damit die Bemessungsgrundlage erhöht. Zum einen wird dadurch das BaföG zweckentfremdet, weil es nicht mehr allein meinen Unterhalt und mein Studium finanziert, sondern auch die Kinderbetreuungsplätze. Zum anderen wird die BaföG-Einnahme anders als ein Ausbildungsgehalt behandelt. D.h. konkret vom BaföG werden keine Studiumskosten abgezogen, die vergleichbar mit den Werbungskosten eines Auszubildenden sind.
Ein Rechenbeispiel:
Ein Elternpaar bezieht mtl. 2.500 €/Brutto, davon sind 600€ Ausbildungsgehalt eines Elternteiles. Auf Jahr hochgerechnet wird vom Elterneinkommen bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage von 30.000€/Brutto im Jahr zwei mal 920€ Werbungskostenpauschale abgezogen (bei jedem Elternteil) zzgl. Steuer (z.B. 2.000€) und Versicherungspauschale (z.B. 4.000), so dass ein Familien-Nettoeinkommen der Berechnung von Elternbeiträge von 22.160€ zugrunde gelegt wird.
Ist einer der Elternteile dagegen im Studium und bezieht BaföG ändert sich die Bemessungsgrundlage nach oben: Ein Elternpaar bezieht mtl. 2.500 €/Brutto, davon sind 600€ BaföG eines Elternteiles. Auf Jahr hochgerechnet wird von Elterneinnahmen bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage von 30.000€/Brutto im Jahr nur einmal 920€ Werbungskostenpauschale abgezogen (bei dem Arbeitnehmer-Elternteil) zzgl. Steuer (z.B. 1.000€) und Versicherungspauschale (z.B. 2.000), so dass ein Nettoeinkommen der Berechnung von Elternbeiträge von 26.080€ zugrunde gelegt wird. Dies hat die höheren Elternbeiträge zur Folge!
Ein studierender Elternteil ist somit schlechter gestellt als einer sich in Ausbildung befindender. Warum diese Ungleichbehandlung? Zwar hat der studierende Elternteil scheinbar mehr Geld in der Monatskasse, aber davon muss auch das Studium mitfinanziert werden und die Hälfte dieses Mehrgeldes ist nur geliehen und muss später zurückgezahlt werden.
Ich halte es für berechtigt nur die Zuschüsse des BaföG´s der Berechnungsgrundlage zugrunde zulegen und den Abzug der Studiumskosten, die ähnlich der vorweggenommenen Werbungskosten meine Einnahmen schmälern, zu gewähren.
Über ihre Stellungnahme bzgl. der oben geschilderten Ungleichbehandlung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Julia Grasmück, Hannover

-2

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.