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Autor G. Harms-Zuther am 18. September 2009
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Familie

unterhalt zweitehe

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
im letzten Jahr trat das neue Unterhaltsrecht in Kraft.
Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe (14 und 16 Jahre) für die erst bis zum letzten Jahr 304 Euro Unterhalt zahlte.
Wir sind verheiratet und haben eine neue Familie mit 2 Kindern gegründet, die jetzt 3 und 6 Jahre alt sind.
Nach dem neuen Gesetz zahlen wir jetzt 514 € Unterhalt für die beiden Kinder aus erster Ehe.
Mir wurde mein Ehegattenunterhalt gestrichen, daß heißt, ich bekomme von meinem jetzigen Ehemann keinen Euro Unterstützung. Selber arbeite ich 12 Stunden als Arzthelferin, kann natürlich mit den Kindern auch nicht mehr arbeiten. Haben unseren Sohn mit 2 1/2 Jahren in den Kindergarten bringen müssen, da ich wirklich arbeiten muß.
Mir ist es schleierhaft, daß ich nicht einmal ein Recht auf Betreuungsunterhalt habe. Im Jahr 2008 war das Kind noch nichtmal 2 Jahre alt???????!!!!!!!
Die Erstehefrau ist wieder verheiratet, verdient selber, bekommt Unterhalt und Kindergeld.
Wir wollten unseren gemeinsamen Kindern eine schöne Kindheit schenken, haben ein Haus gebaut (darum bekommen wir weder Hartz 4 noch Kinderzuschlag).
Selbst der Splittingvorteil unserer Eheschließung ist jetzt weg, da die Erstehefrau 200 Euro monatlich mehr bekommt. Hätten wir nicht geheiratet, hätte ich wenigstens monatlich dieses Geld mehr in Steuerklasse 1-
Das Unterhaltsrecht ist geändert worden um die Zweitfamilie zu entlasten, das mag auch in den Familien der Fall sein, wo die Erstehefrau noch unterstütz wurde, bei uns sieht es leider nicht so aus.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und hoffe auf ein wenig Verständnis für diese Situation, die ja eigentlich alles andere als gerecht ist.
Mit freundlichem Gruß

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