Sehr geehrter Herr Knothe,
Sie sprechen ein Thema an, das mir persönlich sehr am Herzen liegt. Leider war es vor der Bundestagswahl nicht mehr möglich, mit dem Koalitionspartner ein wirksames und effizientes Kinderschutzgesetz umzusetzen. Das müssen wir jetzt so schnell wie möglich nachholen - der Kinderschutz darf nicht auf die lange Bank geschoben werden!
Wir verfügen zwar schon heute über ein breites Spektrum gesetzlicher Regelungen zum Schutz von Kindern. Als Beispiele nenne ich nur das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“, das 2007 neu eingerichtete Nationale Zentrum Frühe Hilfen sowie die Einführung einer neuen Kindervorsorgeuntersuchung U 7a, die die Lücke zwischen drei und sechs Jahren schließt. Es gibt aber noch immer Lücken. So warten die Ärzte dringend auf die gesetzliche Klarstellung, wann sie Schweigepflicht brechen dürfen, um ein gefährdetes Kind zu retten. Und die Jugendämter, die tagtäglich hohe Verantwortung tragen, brauchen einen deutschlandweit gültigen und verlässlichen Maßstab, wann der Blick in die Akte nicht mehr ausreicht und das Kind in seiner Umgebung angeschaut werden muss.
Noch zu viele Familien verschwinden nach einem Wohnortwechsel aus dem Blickfeld der Behörden. Auch diese Lücke wird das neue Kinderschutzgesetz schließen. Ich will dabei keine Zeit verlieren. Anfang Dezember beginnen die Vorbereitungen.
Mit freundlichen Grüßen