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Autor Barbara Peter am 01. Oktober 2009
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Kinder und Jugend

Halbwaisenrente

Sehr geehrte Frau von der Leyen

ich bin jung Mutter geworden. mit 17. Jahren bekam ich meinen Sohn. der Vater meines Sohnes vestarb bei einem Unfall, als unser Sohn ein halbes jahr alt war. als ich einen antrag auf halbwaisenrente stellte, sagte man mir dass es sowas nicht gibt. für meinen sohn bekamm ich 6 jahre uvg und nun kommt mein neuer Partner und Mann für unsere mittlerweile 4 köpfige familie auf. warum gibt es keine mindesthalbwaisenrente? der junge kann doch nichts für seine teene-eltern. warum kann man nicht eine regelung für junge eltern machen, die noch zur schule gehen. auch ein teene-elternteil kann sterben. schüler können nunmal nicht in die kasse einzahlen!!! ich finde die regelung der halbwaisenrente muss nochmal überdacht werden!! es würde mich freuen wenn sie mir dieses für mich verständlich erklären können...

mit freundlichem gruss
barbara schnieders-peter

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