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Beantwortet
Autor Heide Ehrlich am 14. Oktober 2009
21742 Leser · 130 Stimmen (-12 / +118)

Familie

Ehegattensplitting

Sehr geehrte Frau von der Lyen,

warum werden nicht verheirate Paare die Kinder erziehen nicht steuerlich gleich behandelt wie verheirate Paare ich bin in Steuerklasse 1 bekomme 0,5 Kinderzuschlag so auch mein Lebensgefährte auch Steuerklasse 1 0,5 kinderzuschlag. Warum hält Ihre Partei immer noch an dem Ehegattensplitting fest.

War das nicht gedacht für Familien mit Kindern, oder Familien wo Kinder groß gezogen wurden als Entlastung gedacht.

Warum wir dieses Splitting auch an Ehepartner ohne Kinder bezahlt, diese Paare haben doch keine finanziellen Belastungen wie Paare mit Kindern , wäre dies nicht an der Zeit dies zu ändern.

Steuererleichterungen für Paare mit Kindern , oder sollche die Kinder großgezogen haben, ob verheiratet oder nicht.

Sind Kinder aus nicht ehelichen Gemeinschaften weniger wert , als andere Kinder die aus einer Ehe stammen.

Ist es nicht an der Zeit dies zu ändern, zugunsten für Paare mit Kindern.

Mit freundlichem Gruß
Frau Ehrlich

+106

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 24. November 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Ehrlich,

ich kann Ihre Fragen gut verstehen. Auch ich finde es richtig und wichtig, die steuerliche Familienförderung direkt bei den Kindern anzusetzen und nicht einen Umweg über den Familienstand der Eltern zu gehen. Deswegen liegt mir ein Familiensplitting mit starker Kinderkomponente sehr am Herzen. Dafür werde ich mich in der neuen Legislaturperiode ganz besonders einsetzen.

Um Familien stärker als bisher zu entlasten, haben wir im Koalitionsvertrag beschlossen, ab Januar 2010 in einem ersten Schritt die Freibeträge um fast 1.000 Euro zu erhöhen. Fairerweise muss man sagen, dass das deutsche Steuerecht schon jetzt sowohl die Ehe als auch das Großziehen von Kindern berücksichtigt. Nur ein Beispiel: Eltern stehen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht, die steuerlichen Freibeträge für Kinder sowie die Anerkennung von Kosten der Kinderbetreuung zu. Hier setzt das Steuerrecht direkt bei den Kindern an.

Mit freundlichen Grüßen