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Autor Kristin Fritsch am 15. Oktober 2009
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Familie

Elterngeld/Geschwisterbonus

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich erwarte mein drittes Kind.
Meine beiden großen werden zur Geburt des Kindes sechs und sieben Jahre alt sein.
Bitte erklären sie mir, warum folgende Frauen ein anrecht auf 10% mehr Elterngeld haben und ich nicht.

"Wenn der Antragsteller neben dem Kind, für das aktuell Elterngeld beantragt wird, weitere Kinder hat, dann wird in den folgenden Fällen zusätzlich ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 % gewährt:

• Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren

• Mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren

• Mindestens ein behindertes unter 14 Jahren

Mehrlinge gelten als ein Kind. Für angenommene Kinder oder Kinder die vom Antragsteller mit dem Ziel der Annahme als Kind betreut werden, gilt als Alter des Kindes der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes beim Antragsteller."

Diese Art der Geschwisterbonusverteilung erschließt sich mir nicht. Dieses Gesetz verstößt gegen das Gleichheitsprinzip (Grundgesetz Art. 3 (Gleichheit aller Menschen) Abs. 1 (Der allgemeine Gleichheitssatz)).
Kindergeld beziehe ich auch für meine Kinder bis zum achtzehnten Lebensjahr, so lange sie in meinem Haushalt leben. Per Defintition ist demzufolge, und laut UNO, ein Kind ein Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Und nach deutschem Recht bis 14 Jahre und Jugendlicher bis zum Alter von 18 Jahren. Und meine Kinder von dann sechs und sieben Jahren kosten mich ja nicht weniger Geld als zwei unter sechs Jahren. Eher im Gegenteil. Je älter die Kinder, desto höher der Bedarf. (Das Kitakind besucht nämlich nicht mehr nur 5 Stunden die Tageseinrichtung, sondern länger, der Hortplatz muss auch bezahlt werden, die Kleidung wird mit zunehmenden Alter teurer, Lebensmittel werden mehr gegessen, die Nachmittagsaktivitäten (Vereine, Ausflüge in den Ferien, etc.) nehmen zu, Taschengeld, usw..
Ich verstehe diese Regelung nicht. Ich finde sie ungerecht und willkürlich.
Eine Frau bekommt doch nicht mehr Kinder, weil sie 10% mehr als normal erhält. Eventuell verändert sie nur ihre Pläne und bekommt eben ein weiteres Kind früher. Aber die gesamte Anzahl der gewünschten Kinder einer Frau wird dadurch nicht beeinflusst und das war doch Ihr eigentliches Ziel. Dieser Geschwisterbonus vermag nur bei Familien mit einem behinderten Kind dazu beizutragen die Geburtenrate zu steigern, weil diese dann eventuell sich dem Wunsch nach einem weiteren Kind (risikobehaftet) leisten. Für alle anderen Familien ist der Geschwisterbonus eine Anerkennung. Und Geschwister sind Geschwister und gleichwertig, egal welchen Altersabstand sie zueinander haben. Faszinierend finde ich auch die Tatsache, dass Mehrlinge als ein Kind gelten. Wie kommen Sie zu dieser Schlussfolgerung? Diese Regelung ist unsozial unlogisch, nahezu diskriminierend.
Ich bin mit meinem Mann in eine größere Wohnung gezogen und bezahle somit mehr Miete als zuvor. Ich habe nach der Elternzeit im Betrieb eine verkürzte Stelle angenommen und habe somit auf Lohn verzichtet um mehr Zeit für meine Kinder zu haben. Das heißt, von meinem nun halben Nettolohn bekomme ich 67% für ein Jahr, genauer gesagt für 10 Monate, Elternzeit. Die Unkosten für die Familie bleiben jedoch und steigen durch den Familienzuwachs.

Bitte erklären sie mir, unter welchen Vorstellungen Sie diese Geschwisterbonusregelung erlassen haben und erklären Sie mir bitte, warum es in Ihren Augen sinnvoll ist, dass ich mit meinen Kindern von sechs und sieben Jahren auf diese 10% verzichten muss.

Ich wünsche mir, dass Sie Ihr Gesetz noch mal überdenken.
Sie haben in Ihrer letzten Legislaturperiode so vieles bewegt. Eine Anpassung an neu verfasste Gesetze ist ansich immer unabdingbar, weil man eben die gesamte Tragweite doch erst in der Realität ermessen kann.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich bitte um Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Familie Fritsch.

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