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Autor Thomas Kneip am 19. Oktober 2009
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Familie

Warum bekommen Kinder von Frühchen weniger Elterngeld, als Eltern normal geborener Kinder?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
in Anlehnung an einen ähnlichen Beitrag möchte ich auf die offenkundig fehlerhafte Anrechnung des Elterngeldes bei Frühcheneltern eingehen:

Bei einem normalen Geburtstermin bekommt eine Mutter bei vollem Gehalt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz.

Da Mütter bei sehr frühen Frühgeburten (wie bei unserer Tochter: 10 Wochen vor eigentlichem Termin mit nur 820g Gewicht!) nicht in den "Genuss" des Mutterschutzes vor der Geburt kommen, und zudem zum Teil extremen Belastungen ausgesetzt sind (Gefahr von geistigen Behinderungen, Monatelange Brutkastenzeit, Therapien etc.), wurde bereits vor Einführung des Elterngeldes eine Regelung getroffen, dass Frühcheneltern die vollen 14 Wochen plus 4 weitere Wochen nach der Geburt von der Arbeit frei gestellt werden. Man wollte damit den besonderen Belastungen der Frühcheneltern Rechnung tragen.

Mit der Einführung des Elterngeldes wurde jedoch aus der als "Entschädigung" für die Frühcheneltern gedachte Regelung eine eindeutige Benachteiligung: Während Eltern normalgeborener Kinder nur 8 Wochen ihrer Mutterschutzleistungen auf das Elterngeld angerechnet bekommen, während die 6 Wochen vor der Geburt zusätzlich geleistet werden (!), werden bei Eltern von Frühgeborenen die vollen 18 Wochen auf das Elterngeld angerechnet. Eltern gesunder Kinder bekommen als insgesamt 25,5 Monate Förderung, Eltern von Frühgeborenen nur 24 Monate. Das ist eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit, wenn man berücksichtigt, dass die Eltern zu dem Zeitpunkt, bei dem das Kind erst "Netto" (also in der Entwicklung / meist auch hinsichtlich der Zeit aus dem Krankenhaus) 9 Monate alt ist, bereits wieder arbeiten müssen (gleichzeitig aber etliche Therapien, Untersuchungen, spezielle Schutzimpfungen etc. mit Ihrem Kind machen müssen), während die Eltern normal geborener Kinder ihre Babys 12 Monate zu Hause haben dürfen, bevor sie wieder zur Arbeit gehen müssen.

Das widerspricht nicht nur dem Gerechtigkeitsgedanken einer besonderen Förderung für Mütter, die bei der Geburt ausserordentlichen Belastungen ausgesetzt sind, sondern sogar dem Gleichheitsgebot, dass alle Mütter - unabhängig, wann das Kind geboren wird - zumindest in gleichem Umfang gefördert werden sollten.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Ungerechtigkeit erklären könnten. Um ehrlich zu sein, ich glaube, diese Situation war dem Gesetzgeber bei der Einführung des Elterngeldes nicht bewusst - hier ist dringend Nachbesserungsbedarf.

Mit den besten Grüßen
Thomas Kneip

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